Millionen Bürger erhalten wichtige Post – Das müssen Sie wissen

Millionen Bürger bundesweit werden in den kommenden Wochen einen äußerst wichtigen Brief erhalten. Sein Inhalt könnte für manche Menschen ebenso unerwartet wie beunruhigend sein. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.

Zahlreiche Bürger könnten bald einen Brief von ihrer Krankenkasse erhalten. Der Grund: Nicht, um über eine weitere Zusatzbeitragserhöhung zu informieren (seit Inkrafttreten der neuen Gesundheitsreform sind die Krankenkassen dazu nicht mehr verpflichtet), sondern um Sie darauf hinzuweisen, dass die Krankenkasse in Ihren Unterlagen etwas entdeckt hat, das möglicherweise Ihr Handeln erfordert.

Wichtiger Brief von der Krankenkasse
15 der 94 deutschen Krankenkassen, darunter die AOK, Barmer und die Techniker Krankenkasse, werten die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten aus. Ihr Ziel: mögliche gesundheitliche Probleme zu erkennen. Zu diesem Zweck werden folgende Punkte überprüft:

  • Seltene Krankheiten
  • Krebs
  • Die Möglichkeit, dass bestimmte Medikamente zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen könnten.
  • Das Vorliegen schwerwiegender gesundheitlicher Probleme, bei denen eine frühzeitige ärztliche Untersuchung empfohlen wird.
  • Der Bedarf an einer von der Stiko empfohlenen Impfung.

Warum tun die Krankenkassen das? Prävention und Früherkennung sind im Kampf gegen Krankheiten von entscheidender Bedeutung. Durch die frühzeitige Erkennung individueller Gesundheitsrisiken können Maßnahmen ergriffen werden, bevor es zu einer schweren Erkrankung kommt. Dass dies sowohl für die Kassenpatienten als auch für die Krankenkassen von Vorteil ist, liegt auf der Hand.

Dürfen die Krankenkassen das überhaupt tun?
Die kurze Antwort lautet: Ja. Laut Gesetz dürfen die Krankenkassen „datengestützte Auswertungen durchführen und die Versicherten über die Ergebnisse dieser Auswertung informieren“.

Die Daten, die die Krankenkassen für ihre Auswertung verwenden, setzen sich aus den ihnen vorliegenden Abrechnungsdaten zusammen: von Ärzten gestellte Diagnosen, verschriebene Medikamente und durchgeführte Behandlungen sowie Angaben zu Alter und Geschlecht des Patienten. Der Inhalt der elektronischen Patientenakte kommt bislang noch nicht ins Spiel, könnte aber in Zukunft durchaus zur Anwendung kommen.

Millionen von Kassenpatienten angeschrieben
Wie CHIP.de berichtet, wurden zuletzt rund 1,5 Millionen Kassenpatienten von den Krankenkassen angeschrieben. Davon wurde rund 1,3 Millionen empfohlen, ihren Impfschutz aufzufrischen, und rund 90.000 Versicherte erhielten Informationen zur Krebsfrüherkennung.

Wenn Sie einen Brief von Ihrer Krankenkasse über Ihre Gesundheit erhalten, liegt es an Ihnen, ob Sie auf die darin enthaltenen Informationen reagieren – eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Wenn Sie hingegen lieber gar keinen solchen Brief erhalten möchten, müssen Sie der Datenauswertung aktiv widersprechen, indem Sie dies Ihrer Krankenkasse mitteilen.

Es ist anzumerken, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, Sie individuell darüber zu informieren, dass eine Datenauswertung durchgeführt wird – eine öffentliche Bekanntmachung vier Wochen im Voraus, beispielsweise über ihre Website, wie hier auf der Website der Techniker Krankenkasse beschrieben, reicht aus.

Kommentare anzeigen

  • Schön! Richtig die Früherkennung von Krankheiten dazu sollte auch die Darmfrüherkennung zählen. Leider bei meiner Krankenkasse wird das NICHT in der Jahresabrechnung BONUSHEFT für Vorsorgeuntersuchungen anerkannt. Warum NICHT???? Es wird beworben eine solche Vorsorgefrüherkennung durchführen zu lassen bei der Jahresabrechnung von Vorsorgeuntersuchungen wird diese nicht anerkannt?

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Oskar Herbert