Aldi entfernt wichtiges Angebot für Stammkunden

Wer heutzutage einkaufen geht, wird von den Einzelhändlern mit Angeboten bombardiert. Im digitalen Zeitalter kommen zusätzlich die allgegenwärtigen Apps hinzu, die Verbrauchern weitere Rabatte, Sonderangebote und weitere Vergünstigungen oder „Geschenke“ bieten. Die wenigsten sind sich im Klaren darüber, dass gerade die Apps von Einzelhändlern wie Lidl, Rewe oder Edeka einen Eingriff in ihre Privatsphäre bedeuten. Mit jedem Einkauf sammeln die Apps Auskünfte über das Verhalten des Nutzers, die für die Einzelhändler eine Goldgrube darstellen. Gleichzeitig warnen Verbraucherschützer vor zunehmenden Impulskäufen aufgrund der Apps. Mehr als 70 Prozent der Befragten in einer Umfrage der Verbraucherzentrale haben angegeben, dass sie aufgrund einer Einzelhandel-App mehr gekauft hätten, als sie im Ausgangspunkt beabsichtigten. 

Aldi nimmt Abstand 

Jetzt haben Aldi Süd und Aldi Nord bekannt gegeben, dass der Discounter in Zukunft auf Rabatte und Sonderangebote in Apps verzichten werde. Stattdessen sollen niedrige Preise und Sonderangebote allen zugutekommen, unabhängig davon, ob sie ein Smartphone besitzen, oder nicht. Aldi geht damit eindeutig gegen den Trend. Sowohl der größte Konkurrent Lidl als auch Penny und Netto setzen verstärkt auf den Austausch von persönlichen Daten gegen Rabatte, die sich in der Regel lediglich durchschnittlich auf knappe zwei Prozent belaufen. Bei den beiden letztgenannten sahen die Verbraucherschützer so grobe Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer, dass die Verhältnisse vor Gericht landeten. In erster Instanz haben allerdings sowohl Penny als auch Netto von den respektiven Richtern das Recht aufrechterhalten bekommen, die Daten der App-Nutzer für ihre Zwecke zu nutzen. Verbraucherschützer haben in beiden Fällen Revision eingelegt.

Klage gegen App hat Karlsruhe erreicht 

Auch Lidl ist im Augenblick in einen komplizierten Rechtsstreit aufgrund der App verwickelt. Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen vor Gericht gezogen, weil die Firma ihre App als kostenlos annonciert. Laut einer Argumentation der Verbraucherschützer gehen Lidl-Kunden, die die Apps nutzen, einen Kaufvertrag ein, bei dem sie ausschließlich Rabatte erhalten, wenn sie ihre persönlichen Daten an Lidl weitergeben. Deshalb könne die App nicht als kostenlos bezeichnet werden und die Verbraucherzentrale hat eine Unterlassungsklage eingelegt. Eine endgültige Entscheidung über den Begriff „kostenlos“ in dieser Sache wird bald am Bundesgerichtshof in Karlsruhe fallen.

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Alexander Grünstedt