CDU kritisiert Klage der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Union hat eine Klage der Grünen-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht als Sabotage kritisiert. In der Organklage geht es um den Plan der Koalition, dass künftig nicht mehr der Bundestag, sondern die Bundesregierung entscheiden soll, welche Länder in Asylverfahren als „sichere Herkunftsstaaten“ gelten.

„Innenminister Dobrindt treibt konsequent die Migrationswende voran, die Grünen versuchen sie zu sabotieren, wo es nur geht“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).

Das Vorgehen der Grünen sei „verantwortungslos und realitätsfern“, so Bilger weiter. „Ob bei der Migration oder beim Mercosur-Abkommen: Wo es um Ordnung, Sicherheit und wirtschaftlichen Erfolg geht, sind sie reflexartig dagegen.“

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte, an den Entscheidungen ändere sich nichts. „Die Bundesregierung schützt das Grundrecht auf Asyl, indem es sichere Herkunftsländer einfacher und schneller benennen kann“, sagte er der „Rheinischen Post“. Es gehe zudem um „eine wirkungsvolle Entlastung unserer Behörden und um schnellere Verfahren, die letztlich auch im Sinne der Antragssteller sind“, so Krings.

Die Bundesregierung will künftig per Verordnung entscheiden, welche Herkunftsstaaten in Asylverfahren als „sicher“ angenommen werden sollen. Die Einstufung führt dazu, dass Asylanträge regelmäßig als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden und Betroffenen nur eine Woche Zeit bleibt, um gegen den Beschluss zu klagen. Bislang musste über die Einstufung von Herkunftsstaaten der Bundestag entscheiden.

Die Grünen berufen sich in ihrer Organklage auf Artikel 16a des Grundgesetzes. Darin heißt es in Absatz 3: „Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“

dts Nachrichtenagentur

Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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