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Ethikrat lehnt Sonderrechte für Geimpfte weiter ab

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Ethikrat lehnt besondere Regeln für Geimpfte in der Coronakrise weiterhin ab. "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen nach Ansicht des Ethikrates schon deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann", teilte das Gremium am Donnerstag mit. Eine vorherige individuelle Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen nur für geimpfte Personen ließe sich allenfalls dann rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert wäre, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können.

Dabei müssten allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit sowie der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie berücksichtigt werden. Das Befolgen "vergleichsweise weniger eingriffsintensiver Maßnahmen" wie Abstandsregeln und Maskenpflicht könne man auch Geimpften in jedem Fall weiterhin zumuten, so der Ethikrat. Bei der Frage, inwieweit es privaten Anbietern verwehrt sein sollte bzw. verwehrt werden könne, den Zugang zu von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen auf geimpfte Personen zu beschränken, sei die Vertragsfreiheit zu berücksichtigen. Einschränkungen dieser Freiheit könnten gerechtfertigt sein bei Angeboten, "die für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind". Besondere Verpflichtungen zu berufsbezogenen oder gemeinwohlorientierten Tätigkeiten sollten geimpften Personen aber nicht auferlegt werden, so der Ethikrat weiter. Man dürfe keine Gegenanreize zur Impfung zu setzen. Die insgesamt kritische Beurteilung möglicher besonderer Regeln für geimpfte Personen gilt laut Ethikrat nicht für die Bewohner von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen. Einschränkungen sollten dort aufgehoben werden, sobald die Einwohner geimpft wurden. Angesichts der "erheblichen Belastungen", welche diese Personengruppe bereits im Verlauf der Pandemie erlebt habe, könne dies ethisch gerechtfertigt werden, so das Gremium.

Foto: Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

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dts