Landarztquote: Erste Verfahren gegen Medizinstudenten

In Rheinland-Pfalz sind die bundesweit ersten beiden Vertragsverletzungsverfahren gegen zwei Medizinstudenten der Landarztquote anhängig. Das berichtet der „Spiegel“. Die beiden Studenten möchten demnach ihre Facharztrichtung wechseln.

Elf Bundesländer vergeben über die Landarztquote Medizinstudienplätze an Bewerber auch ohne Spitzenabitur. Dafür verpflichten sich diese, nach Studium und Facharztweiterbildung zehn Jahre lang als Hausarzt in einer unterversorgten Region tätig zu sein. Wer den Vertrag bricht, muss mit einer Strafe von 250.000 Euro rechnen, doch dazu kam es bislang nie.

Eine Abfrage des Magazins unter den elf Quoten-Ländern ergab, dass seit 2019 mehr als 350 Studienplätze vorzeitig aufgegeben oder gar nicht erst angetreten wurden, ohne dass eine Strafe verhängt wurde. Ein Abbruch werde „nicht sanktioniert“, teilte das bayerische Gesundheitsministerium mit. Zahlen müsse nur, wer nach dem Examen aussteige.

Ab Oktober befassen sich Gerichte mit 28 Klagen von Quoten-Studenten gegen die Wirksamkeit der Verträge. Sachsen will deren Ausgang ausdrücklich abwarten – „insbesondere in NRW“. Erhalten sie Recht, kippt möglicherweise das ganze System.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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