

Nur wenige Bankkunden erhalten heutzutage eine nennenswerte Rendite für ihr Geld: Selten liegen die Zinssätze für Tagesgeldkonten über 3 %. Vor nicht allzu langer Zeit war die Situation jedoch noch schlimmer: Sparer vertrauten der Bank ihr hart verdientes Geld an und mussten dann noch dafür bezahlen!
Kein Wunder dann, dass diese „Negativzinsen” nicht gerade beliebt waren, und alle Bankkunden atmeten erleichtert auf, als die Zinsen wieder ins Plus drehten. Was jedoch nur wenige wissen: Was die Banken taten, stellte sich in den meisten Fällen später als illegal heraus. Das jüngste Urteil betrifft die Commerzbank: Ihr Kunden haben jetzt ein Recht darauf, ihr Geld zurückzubekommen – in einigen Fällen handelt es sich um beträchtliche Summen. Doch die Zeit drängt! Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.
Ein Gerichtsurteil bringt Bewegung in ein Thema, das viele Sparer lange Zeit geärgert hat. Die Commerzbank muss ihre Kunden für rechtswidrige Negativzinsen entschädigen – doch es gibt einen wichtigen Haken: Betroffene müssen selbst aktiv werden. Wir erklären Ihnen, worum es geht, wer berechtigt ist und wie Sie vorgehen müssen, um Ihr Geld zurückzubekommen.
Im Februar 2025 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil, das für Millionen von Sparern Erleichterung bringt. Die Richter entschieden: Banken und Sparkassen dürfen Verwahrentgelte – also Strafzinsen – nicht für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben. Die Begründung ist nachvollziehbar und für Verbraucher erfreulich: Negativzinsen stehen dem Vertragszweck „Sparen”” diametral entgegen. Mit anderen Worten: Wer sein Geld auf einem Sparkonto anlegt, möchte es vermehren und nicht vermindert sehen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt konkretisierte diese Vorgabe mit einer weiteren Anordnung: Banken müssen ihre betroffenen Kunden schriftlich über die Unwirksamkeit der ehemaligen Vertragsbedingungen informieren. Genau das ist nun auch bei der Commerzbank geschehen. In der Woche vor dem 1. Dezember 2025 verschickte das Kreditinstitut rund 40.000 Briefe an betroffene Kontoinhaber – ein deutliches Zeichen, dass die Bank die Urteile ernst nimmt.
Doch was bedeutet dies konkret für Sie als Kunde? Die Antwort lautet: Es bedeutet, dass Sie Anspruch auf Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Gebühren haben. Und das kann sich durchaus lohnen. Im Durchschnitt liegen die Rückerstattungen bei etwa 250 Euro pro betroffener Person – bei 40.000 Kunden summiert sich das auf insgesamt rund zehn Millionen Euro.
Um die aktuelle Situation zu verstehen, ist ein kleiner Ausflug in die Geldpolitik hilfreich. Seit Juni 2014 mussten Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen an die Europäische Zentralbank (EZB) zahlen, wenn sie dort größere Geldmengen „parkten””. Diese Maßnahme sollte die Wirtschaft ankurbeln, indem Banken einen Anreiz bekamen, ihr Geld eher an Kunden zu verleihen statt es bei der Notenbank zu horten.
Viele Institute gaben diese Kosten jedoch einfach an ihre Kundschaft weiter – eine Praxis, die heute zu Recht kontrovers beurteilt wird. Die Commerzbank etwa forderte sogenannte Verwahrentgelte für Guthaben oberhalb von 50.000 Euro. Kunden mit Ersparnissen von 100.000 Euro zahlten somit zeitweise 0,5 Prozent Negativzinsen pro Jahr auf den Betrag über der 50.000-Euro-Grenze – also 250 Euro pro Jahr. Während die EZB-Leitzinssätze am unteren Ende der Spanne verharrten, schmälerten diese „Strafzinsen”” das Vermögen vieler Sparer monatlich.
Im Juli 2022 schaffte die EZB schließlich ihre Negativzinsen ab und leitete eine Zinswende ein. In der Folge stellten auch Banken und Sparkassen ihre umstrittenen Verwahrentgelte ein. Doch die Frage nach einer Entschädigung für die vorherigen Jahre blieb lange unbeantwortet – bis jetzt.
Die berechtigte Frage lautet: Bin ich betroffen? Grundsätzlich trifft dies auf alle Kunden zu, die zwischen Juni 2014 und Juli 2022 bei der Commerzbank Spar- oder Tagesgeldkonten mit Guthaben oberhalb der festgelegten Freibeträge (typischerweise 50.000 Euro) hatten und Verwahrentgelte zahlen mussten. Die Bank verschickt nun Briefe an solche Kunden – wenn Sie also in den nächsten Wochen ein entsprechendes Schreiben erhalten, gehören Sie zu dieser Gruppe.
Bei der Berechnung der Entschädigung muss man präzise vorgehen. Als Beispiel: Ein Kunde mit 100.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto bei der Commerzbank hatte einen Freibetrag von 50.000 Euro. Auf die verbleibenden 50.000 Euro wurden Negativzinsen von beispielsweise 0,5 Prozent pro Jahr berechnet – das ergibt 250 Euro jährlich. Multipliziert man dies mit den Jahren der Abforderung, kann eine stattliche Summe zusammenkommen.
Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem Sie von der Unwirksamkeit Ihrer Vertragsbedingungen erfahren haben. Das BGH-Urteil vom Februar 2025 gilt als Informationspunkt – weshalb Sie sich zumindest für die Zeit ab Anfang 2022 relativ sicher Ihre Negativzinsen zurückholen können. Ältere Ansprüche könnten unter Umständen verjährt sein, obwohl hier die Situation komplexer ist, da auch frühere Oberlandesgericht-Urteile eine Rolle spielen könnten.
| Zeitraum | Rechtsstatus | Ihre Chancen |
|---|---|---|
| Ab Januar 2022 bis Juli 2022 | Definitiv nicht verjährt | Sehr gut – Rückerstattung sehr wahrscheinlich |
| 2021 und davor | Möglicherweise verjährt | Gut – Versuch lohnt sich, obwohl frühere Gerichtsurteile relevant sind |
| Vor 2019 | Wahrscheinlich verjährt | Gering – Commerzbank wird sich auf Verjährung berufen |
Die gute Nachricht: Der Prozess ist nicht kompliziert. Die schlechte Nachricht: Er erfolgt nicht automatisch. Die Commerzbank wird Ihr Geld nicht ohne Aufforderung überweisen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt ausdrücklich davor, passiv zu bleiben. Wie die Abteilungsleiterin Geldanlage erklärt, hoffen manche Banken offenbar darauf, dass sich möglichst wenige Betroffene überhaupt melden.
Schritt 1: Den Brief lesen und verstehen
Sie erhalten von der Commerzbank einen Brief, in dem die Bank eingesteht, dass die Verwahrentgelt-Klauseln unwirksam waren. Dies ist das Eingeständnis, dass Sie zu Unrecht Gebühren bezahlt haben. Bewahren Sie diesen Brief gut auf – er ist Ihr Beleg.
Schritt 2: Den Betrag berechnen (optional, aber sinnvoll)
Sammeln Sie Ihre Kontoauszüge aus dem fraglichen Zeitraum. Notieren Sie, welche Negativzinsen oder Verwahrentgelte Sie jeweils monatlich bezahlt haben. Rechnen Sie diese zusammen. Dies gibt Ihnen einen klaren Überblick, um welche Summe es geht.
Schritt 3: Ein Schreiben an die Commerzbank aufsetzen
Die Commerzbank bietet sogenannte Musterschreiben an, die Sie verwenden können. Diese finden Sie entweder in dem Brief selbst oder Sie fordern sie bei der Bank an. Das Schreiben sollte folgende Elemente enthalten:
– Ihre vollständigen Kontodaten (IBAN, Kontonummer)
– Den fraglichen Zeitraum (von wann bis wann)
– Eine kurze Auflistung oder Berechnung der gezahlten Negativzinsen
– Die Aufforderung zur Rückerstattung
– Eine klare Aufforderung zur Überweisung auf Ihr Konto
Schritt 4: Das Schreiben verschicken
Sie können das Schreiben per Post oder per E-Mail an die Commerzbank senden. Per Post ist sicherer, da Sie einen Beleg für den Versand erhalten. Nutzen Sie am besten Einschreiben mit Rückschein – dann haben Sie unwiderlegbar dokumentiert, dass Ihr Anspruch rechtzeitig gestellt wurde. Die genaue Adresse finden Sie auf Ihrer Kontoauszug oder auf der Website der Bank.
Schritt 5: Auf Rückmeldung warten und ggf. nachfassen
Die Commerzbank sollte sich innerhalb weniger Wochen bei Ihnen melden. Falls nicht, können Sie nach etwa vier bis sechs Wochen nachfragen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen sorgfältig.
Das aktuelle Geschehen rund um die Commerzbank Entschädigung zeigt ein wichtiges Prinzip des Bankenrechts: Verträge müssen „lege artis”” – also nach den Regeln der Kunst – gestaltet sein. Wenn eine Bankgebühr dem Zweck eines Vertrags zuwiderläuft, kann sie ungültig werden. Das war in diesem Fall der entscheidende Punkt: Ein Sparkonto soll dem Sparen dienen, nicht dem Sparen schaden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg spielte bei diesem Prozess eine Schlüsselrolle. Sie reichte 2021 eine Klage gegen die Commerzbank ein, weil sie der Meinung war, es sei nicht gerechtfertigt, dass Kunden nicht nur keine Zinsen erhalten, sondern auch noch ein Entgelt für ihr Guthaben an die Bank zahlen. Diese Klage führte letztlich zum BGH-Urteil, das nun Millionen von Sparern in ganz Deutschland Erleichterung bringt.
Das Urteil hat auch größere Auswirkungen: Es betrifft nicht nur die Commerzbank, sondern potenziell alle Banken und Sparkassen, die während der Negativzinsphase Verwahrentgelte erhoben haben. Viele Institute haben bereits angekündigt, dass sie ähnliche Entschädigungsregelungen umsetzen werden. Dies ist ein wichtiger Sieg für Verbraucherentschädigung und zeigt, dass Kundenrechte Banken auch wirklich einbremsen können – wenn Verbraucher diese Rechte kennen und durchsetzen.
Die aktuelle Situation bietet auch einen Anlass, sich grundsätzlich mit den Gebühren auseinanderzusetzen, die Banken für Girokonten verlangen. Die Finanzberatung durch unabhängige Experten empfiehlt hier größte Aufmerksamkeit. Viele Bankkunden wissen gar nicht, welche Gebühren sie jährlich zahlen – sei es für Kontoführung, Kartenzahlungen, Überweisungen oder – früher – eben auch für Girokonto Zinsen in negativer Form.
Ein praktischer Tipp: Fordern Sie bei Ihrer Bank eine detaillierte Aufstellung aller Gebühren an, die Sie im letzten Jahr gezahlt haben. Dies kann Ihnen helfen zu erkennen, ob Sie eventuell bei einem anderen Institut besser aufgehoben sind. Die Bankgebühren Rückforderung funktioniert übrigens nicht nur bei Negativzinsen – auch unangemessene Kontoführungsgebühren können unter bestimmten Bedingungen zurückgefordert werden.
Um die Praxis etwas zu beleuchten, lohnt sich ein Blick auf ähnliche Fälle. Eine 58-jährige Kundin aus Hamburg, die etwa 120.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto bei der Commerzbank geparkt hatte, zahlte zwischen 2016 und 2022 insgesamt etwa 1.850 Euro an Negativzinsen. Sie erhielt den Brief der Bank, rechnete nach und schickte ein Schreiben per Einschreiben ab. Nach knapp acht Wochen war die Rückerstattung auf ihrem Konto – ohne weitere Diskussionen. Ein ähnlicher Fall aus München verlief etwas weniger reibungslos: Der Kunde musste nach drei Monaten nachfassen und erhielt dann auch sein Geld. Die Lehre: Hartnäckigkeit zahlt sich aus.
Mit der baldigen Entschädigung der Verbraucher endet das für einige Banken unrühmliche Kapitel der Negativzinsen. Diese hatten erste Banken bereits 2019 eingeführt und teilweise bis zur Zinswende 2022 beibehalten. Die Negativzinsen betrafen sowohl Giro- als auch Spar- und Tagesgeldkonten und schmälerten das angesparte Geld der Kunden jeden Monat – ein Ärgernis, das nun endlich adressiert wird.
Für die Commerzbank selbst könnte dies noch nicht das Ende der Geschichte sein. Mit zehn Millionen Euro Entschädigungsvolumen trägt die Bank die Kosten ihrer einstigen Praxis selbst – eine gerechte Konsequenz. Gleichzeitig könnte dies ein Präzedenzfall für andere Institute sein, die ähnliche Praktiken verfolgt haben.
Unabhängig von der Commerzbank gilt auch: Wenn Sie bei einer anderen Bank waren und ebenfalls Negativzinsen oder Strafzinsen zahlen mussten, können Sie ähnliche Ansprüche geltend machen. Die Rechtslage ist durch die BGH-Urteile geklärt. Eine persönliche Finanzberatung kann Ihnen helfen, Ihre individuellen Ansprüche zu bewerten – viele Verbraucherzentralen bieten dies kostenfrei an.
Fazit: Wenn Sie von der Commerzbank einen Brief zur Negativzins-Entschädigung erhalten, sollten Sie nicht zögern. Ihr Geld ist rechtens Ihres – holen Sie es sich zurück. Die notwendigen Schritte sind überschaubar, und im Durchschnitt winken 250 Euro. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre lokale Verbraucherzentrale wenden. Sie bietet kostenfreie Beratung zu Fragen des Bankenrechts und der Bankgebühren Rückforderung an.