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Ab 2023 wird es zahlreiche Steueränderungen geben

In keinem anderen Land gibt es eine so strenge Steuergesetzgebung wie in Deutschland. Als Laie blickt man durch die zahlreichen Regeln und regelmäßigen Erneuerungen einfach nicht mehr durch. Auch im kommenden Jahr wird es wieder Änderungen und Neuerungen geben, die vielen Steuerzahlern aber sogar gefallen dürften.

Wir fassen zusammen.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent muss ab dem kommenden Jahr nur noch der zahlen, der ein Einkommen von 62.810 Euro jährlich hat. Bislang liegt die Grenze bei 58.597 Euro. Man kann also auch als Spitzenverdiener etwas mehr verdienen, bevor man mit höheren Abgaben leben muss.

Für Eltern gibt es auch einen Grund zur Freude. Das Kindergeld wird pro Kind und Monat von 219 Euro auf 250 Euro erhöht. Gleichzeitig steigt auch der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil von bislang 2810 Euro auf 3012 Euro.

Wer im Homeoffice arbeitet, der darf sich auch freuen. Denn mit dem neuen Jahr werden die Beiträge für eben jenes erhöht. Bislang gab es für 120 Tage eine Pauschale von jeweils fünf Euro, also insgesamt maximal 600 Euro, die von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab 2023 gewährt der Gesetzgeber aber für stolze 210 Tage eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag, wodurch die jährliche Unterstützung auf insgesamt maximal 1260 Euro ansteigt. Für den Steuerabzug ist kein separates Arbeitszimmer nötig. Dadurch sollen insbesondere Familien mit kleineren Wohnungen entlastet werden. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass Steuerzahler an den Tagen im Homeoffice keine Fahrtkosten von zuhause zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen können.

Auch werden ab 2023 höhere Abschreibungen von Wohngebäuden möglich. Das erlaubt der sogenannte lineare AfA-Satz, der 2023 von bislang zwei auf drei Prozent erhöht wird. Dadurch können Immobilienbesitzer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wohngebäuden schon in 33 Jahren und nicht mehr über 50 Jahre verteilt abschreiben.

Wer seinen Strom mit einer Photovoltaikanlage selbst produziert, der muss die Einnahmen aus diesem Betrieb künftig bis zu einer Leistung von 30 kW bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien beziehungsweise 15 kW bei einzelnen Wohneinheiten nicht mehr versteuern.

Doch es gibt auch eine Schattenseite in 2023. Der Kauf eines neuen Elektroautos wird im nächsten Jahr, anders als in den Vorjahren, nicht mehr so stark bezuschusst. Plug-In-Hybride werden sogar gar nicht mehr gefördert.

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Jerry Heiniken