Ab diesem Zeitpunkt gilt das Rechtsfahrgebot nicht mehr

Werden deutsche Straßen künftig ins Chaos gestürzt? Denn das etablierte Rechtsfahrgebot gilt nicht mehr, sobald die sogenannte 20-Sekunden-Regel greift – hätten Sie es gewusst?

Alle unter uns, die einen Führerschein besitzen, haben in der Fahrschule die Verkehrsregeln gelernt. Daher wissen wir, dass dauerhaftes Fahren auf der mittleren oder der linken Spur verboten ist. Diese beiden Spuren sollen idealerweise nur zum zügigen Überholen befahren werden.

20 Sekunden als Richtwert
Bei dichtem Verkehr würde das aber bedeuten, dass man ständig die Fahrbahnen wechseln müsste, was wiederum das Unfallpotenzial erhöht. Gut zu wissen: Das Rechtsfahrverbot wird immer dann kurzzeitig ausgesetzt, wenn die sogenannte 20-Sekunden-Regel greift. Diese besagt, dass „Autofahrende dann auf der mittleren Spur bleiben dürfen, wenn sie nicht mindestens 20 Sekunden auf der rechten Spur fahren können.“ So beschreibt es der ADAC auf Facebook. 

Regel kommt nicht aus StVO
Gefährliche Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien sollen dadurch vermieden werden. Achtung: Die Regel steht nicht in der StVO, sondern beruht laut ADAC auf „auf Rechtsprechung“. Wer sowieso gleich wieder überholen müsste, muss also nicht sofort auf die rechte Spur zurückfahren. Könnte man aber deutlich mehr als 20 Sekunden rechts fahren, ist ein Wechsel auf diese Spur unumgänglich.

Das Bundesland Baden-Württemberg greift in puncto Rechtsfahrgebot offenbar besonders hart durch und setzt extra Beamte in Zivilfahrzeugen ein, die mit Videogeräten zu lange Aufenthalte auf der linken und mittleren Spur dokumentieren. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Ausnahme gilt nur für Autobahnen
Im Bußgeldkatalog steht: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren“, und zwar „nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ Die Ausnahmeregel für Autobahnen habe dann Gültigkeit, „wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“. Da bleibt allerdings ein Interpretationsspielraum offen, wofür die 20-Sekunden-Regel eine Lösung darstellt.

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Martin Beier