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Achtung, Eigentümer und Mieter: Diese Austauschpflicht wird nächstes Jahr fällig

Zum Jahreswechsel stehen immer viele Neuerungen an. Doch 2023 laufen 10 Jahre einer ganz besonderen Pflicht ab. Viele haben diese schon unlängst vergessen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die unbedingt einzuhalten ist.

Vor bald genau 20 Jahren hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Rauchmelderpflicht für alle Neubauten eingeführt. In Bayern wurde die Vorgabe 2013 eingeführt. In anderen Bundesländern bestehen ähnlich Regeln. Doch mit der Rauchmelderpflicht wird nächstes Jahr für viele Haushalte ein Austausch fällig. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die Mieter und Vermieter nicht vernachlässigen dürfen.

Die Meldesysteme für Feuer und Rauch in Gebäuden müssen nämlich alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Es handelt sich dabei um eine sicherheitsrelevante Vorgabe. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Geräte nach zehn Jahren nicht mehr dem neusten Standard entsprechen und vielleicht auch schon Defekte aufweisen. Auch der Sensor verdreckt mit der Zeit und kann seine Funktion möglicherweise nicht mehr erfüllen. Die Hersteller geben nach zehn Jahren deshalb keine Garantie mehr für die Meldefunktion.

In vielen Bundesländern wird die Austauschpflicht nach 10 Jahren 2023 fällig, darunter Bayern, Baden- Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Doch nur wer einen Wartungsservice bezahlt, wird durch diesen an die Austauschpflicht erinnert werden. Alle anderen Eigentümer, Mieter oder Verwalter müssen selbst daran denken. Zum Glück können Verbraucher selbst überprüfen, wann der Austausch bei ihrem Gerät fällig wird.

Auf der Rückseite oder der Innenseite eines jeden Rauchmelders befinden sich Hinweise zum Auswechseldatum des Meldesystems. Diese sollten unabhängig vom Hersteller auf jedem Gerät zu finden sein. Experten empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern diese Hinweise selbst zu überprüfen.

Übrigens werden inzwischen Rauchmelder mit festeingebauten Batterien empfohlen. Diese sind so optimiert, dass die Batterie über zehn Jahre die Betriebsbereitschaft erhält und dann muss man den Rauchmelder ohnehin austauschen. Rauchmelder mit Batterie-Wechselfach hingegen sind in ihrem Energiezugriff ineffizienter und brauchen deshalb innerhalb der zehn Jahre einen Batteriewechsel. Das ist nicht nur mehr Arbeit, sondern auch aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr zu empfehlen.

Alte Rauchmelder sind als Elektroschrott zu entsorgen. Sie sollten auf einem Wertstoffhof abgegeben werden, wo sie dann einem sachgemäßen Recycling-Prozess unterzogen werden können. Auch viele Einzelhändler nehmen Elektroschrott entgegen. Eine Entsorgung im Hausmüll ist dagegen illegal.

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Sara Breitner