ADAC warnt: 30 000 Euro Bußgeld für Retter in der Not

Die Punkte in Flensburg bedeuten den großen Albtraum vieler Autofahrer, besonders wenn man aus beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen ist. Zurzeit haben etwa 6 Prozent der männlichen Autofahrer und 3 Prozent der weiblichen einen Eintrag im Fahreignungsregister, auch als Verkehrssündenkartei bekannt. Die Lage wird kritisch, wenn man sich der Acht-Punkte-Grenze nähert, bei der man ohne weitere Umschweife den Führerschein verliert. In vielen Familien und unter Freunden wird deshalb ein sogenannter Punktehandel betrieben, bei dem ein Mitglied die Verkehrssünde eines oder einer anderen auf sich nimmt, um zu verhindern, dass ein Fahrer oder eine Fahrerin den Lappen verliert. Bisher gab es kein Gesetz gegen diesen Punktehandel und mehr als eine Fahrerlaubnis wurde auf diese Art und Weise gerettet. Ab diesem Monat soll aber damit Schluss sein, warnt jetzt der ADAC. 

Florierendes Geschäftsmodell 

Der Punktehandel hat sich nämlich seit geraumer Zeit in ein florierendes Geschäft außerhalb des engeren Familien- und Freundeskreises entwickelt. Dabei vermitteln professionelle Mittelsmänner und ‑frauen gegen eine Kommission den Kontakt zwischen notorischen Fahrsündern und Autofahrern, denen ein paar Punkte mehr in Flensburg keine Probleme bereiten. Dieses Geschäftsmodell wurde bisher geduldet, da es keine gesetzlichen Grundlagen gab, den Punktehandel zu unterbinden. Die Bundesregierung hat jetzt allerdings diese Gesetzeslücke geschlossen und seit dem 1. Juli ist diese Art von Geschäftemacherei strengstens verboten. Wer es dennoch nicht lassen kann und versucht, seine Punkte zu verkaufen, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. 

Verantwortung im Mittelpunkt  

Laut dem neuen Gesetz werden nicht nur die Verkehrssünder bestraft, sondern auch die Mittelsmänner und ‑frauen sowie diejenigen, die ihr „reines“ Register zum Verkauf anbieten. Abhängig von der Schwere der Verkehrssünde kann der Staat in Zukunft bis zu 30 000 Euro in Bußgeld auferlegen. Hinzu kommt möglicherweise eine Strafverfolgung wegen Täuschungsversuchs für alle Beteiligten. Ziel der Gesetzesänderung ist natürlich, dass diejenigen, die gegen Verkehrsregeln verstoßen, letztendlich auch die Verantwortung dafür tragen und sich nicht mehr von ihrer Schande freikaufen können. 

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Alexander Grünstedt