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Änderungen 2021: Kindergeld, Grundrente, Mindestlohn…

2021 ändert sich für viele Deutsche, was am Ende vom Monat übrigbleibt. Während Kindergeld, Grundrente und Mindestlohn Erleichterungen schaffen, werden höhere Kosten rund ums Autofahren fällig.

2021 bringt hoffentlich Erleichterung für viele Bürger. Dann soll nicht nur die Corona-Impfung wirken, sondern auch einige Reformen in Kraft treten, die für viele Menschen finanziell spürbar werden. So werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Mindestlohn erhöht. Außerdem tritt die Grundrente für Geringverdiener in Kraft. Auf viele Besitzer von Autos kommen allerdings neue Kosten zu.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das monatliche Kindergeld wird um 15 Euro erhöht. Die neuen Kindergeldbeträge sind somit jeweils 219 Euro für die ersten beiden Kinder, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für das vierte Kind. Außerdem wird der steuerliche Kinderfreibetrag auf insgesamt 8.388 Euro erhöht. Der Entlastungsbetrag von 4.008 Euro für Alleinerziehende soll wegen der Corona-Krise auch 2021 erhalten bleiben.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird im kommenden Jahr zunächst von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro angehoben. In Etappen wird der Betrag weiter steigen. Bis 2022 sollen die betroffenen Geringverdiener mindestens 10,45 Euro pro Stunde erhalten. Gleichzeitig steigt die Mindestausbildungsvergütung pro Monat auf 550 Euro.

Grundrente für Geringverdiener

Zum 1. Januar 2021 wird erstmals die Grundrente für Geringverdiener gültig. Gemäß Gesetzesentwurf erhalten demnach alle Rentner den vollen Zuschlag auf ihre bestehenden Ansprüche, insofern sie aufgrund von Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege 35 Jahre an Versicherungszeiten nachweisen können. Wer mindestens 33 Jahre vorweisen kann, erhält den verminderten Zuschlag. Ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde, soll dabei keine Rolle spielen. Der Anspruch auf die Grundrente soll aber nur dann bestehen, „wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren“. Minijobber und Langzeitarbeitslose sind demnach von der Grundrente ausgeschlossen.

Neue Gesetze für Autobesitzer

Autofahrer sollen 2021 steuerlich motiviert werden, auf ein spritsparendes Auto zu setzen. Für Neufahrzeuge wird daher der doppelte Kfz-Steuer-Aufschlag fällig, wenn das Kfz einen CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer hat. Verringert wird der Aufschlag für Autos, die weniger als 95 Gramm CO2 ausstoßen.

Auch der Spritpreis wird sich sehr wahrscheinlich weiter erhöhen. Den ab 2021 müssen Händler von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten kaufen. Pro Tonne CO2 werden 25 Euro fällig. Es gilt als wahrscheinlich, dass diese Kosten an den Verbraucher an der Tankstelle direkt weitergereicht werden. Um Pendler zu entlasten, wird dafür die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer erhöht.

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Stuart Henderson