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Aktive Sterbehilfe: Belgische Ärzte ließen drei Kinder sterben

Seit 2014 ist in Belgien die aktive Sterbehilfe für Kinder legal. In den vergangenen drei Jahren ließen die Ärzte deshalb drei Kinder sterben – das Jüngste wurde nur 9 Jahre alt.

Zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017 wurde in Belgien drei schwerkranken Kindern mit ärztlicher Unterstützung der Tod ermöglicht. Wie die Belgische Regierung berichtete, waren die drei Kinder neun, elf und 17 Jahre alt. Luc Proot, ein Mitglied der Belgischen Kommission für Euthanasie erklärte der Tageszeitung “The Washington Post”, dass bis dahin noch niemals Kinder unter 12 Jahren durch die legale aktive Sterbehilfe aus dem Leben genommen wurden. Die beiden Fälle seien bisher einzigartig.

Laut Washington Post litt der Neunjährige unter einem schweren Hirntumor, der 11-Jährige unter der Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose und der 17-Jährige unter der Erbkrankheit Duchenne-Muskeldystrophie. “Ich sah derart überwältigendes mentales und physisches Leiden, dass ich dachte, wir taten etwas Gutes”, sagte Proot.

In Belgien gibt es seit 2014 keine Euthanasie-Altersgrenze nach unten. Die beteiligten Ärzte müssen jedoch in der Lage sein, zu belegen, dass die betroffenen Kinder sich in “gesundheitlich hoffnungslosen Situation konstanten und unerträglichen Leidens befinden, das nicht gelindert werden kann und auf kurze Sicht zum Tod führt”, so schreibt es die belgische Regierung vor.

Die sterbewilligen Kinder müssen ihren Todeswunsch schriftlich äußern. Psychiater müssen durch Tests prüfen, ob die Entscheidung nicht von dritten beeinflusst wurde und ob die Zurechnungsfähigkeit gegeben ist. Schließlich müssen die Eltern den Antrag auf Euthanasie bewilligen. Ihnen steht zu, die die aktive Sterbehilfe ihres Kindes zu verhindern. Bevor der Antrag bewilligt wird, prüft eine Kommission, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Immer mehr Länder schließen sich der Genehmigung von Euthanasie-Verfahren an. Jedoch selten für Kinder. Belgien und die Niederlande sind die einzige Nationen die eine Anwendung aktiver Sterbehilfe bei Minderjährigen legalisiert haben. Entscheidender Grund dafür ist, dass die Entscheidungsfähigkeit des Sterbenden unbestritten sein muss, damit der ärztlich unterstützte Tod legal bleibt. Befürworter der aktiven Sterbehilfe in Belgien sehen keinen Grund, Kindern die Entscheidungsfähigkeit über den eigenen Tod abzusprechen. Sie gehen davon aus, dass manche Kinder über dieselbe Entscheidungsfähigkeit wie Erwachsene verfügen. Ihrer Meinung nach sei es diskriminierend, wenn schwerkranken, leidenden Kindern das Recht auf Sterbehilfe versagt würde.

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Sara Breitner