Alle Bürger betroffen: Tiefgreifende Änderungen bei Personalausweis und Reisepass

Personalausweis und Reisepass – alle deutschen Staatsbürger über 16 Jahre müssen im Besitz eines gültigen Identitätsnachweises sein. Nun stehen jedoch tiefgreifende Änderungen bei beiden Dokumenten bevor – einige davon werden von Millionen begrüßt werden, andere hingegen leider weniger.

Es kommen neue Regeln, die alle betreffen, die ihren Personalausweis oder Reisepass erneuern möchten. Von den laufenden Digitalisierungsbemühungen der EU bis hin zu Preiserhöhungen – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.

Wichtige Änderungen beim Personalausweis
Zunächst einmal eine gute Nachricht: Bald können bestimmte Bürger Personalausweise mit unbegrenzter Gültigkeit erhalten. Dies haben der Bund und die Länder in ihrem „Plan für ein modernes Deutschland“ beschlossen: Das Gesetz, das dies ermöglicht, soll Ende nächsten Jahres in Kraft treten und gilt für alle Bürger ab 70 Jahren, für die dann die Verpflichtung zur Erneuerung ihres Personalausweises alle 10 Jahre entfällt.

Für Bürger zwischen 24 und 69 Jahren wurde jedoch eine weitaus weniger willkommene Änderung angekündigt: Die Preise für Erneuerungen sollen deutlich steigen. Der Beschluss muss noch genehmigt werden, aber laut Verordnungsentwurf soll die Gebühr für einen neuen Personalausweis von derzeit 37 Euro auf 46 Euro steigen. Nur für unter 24-Jährige bleibt die Gebühr bei 22,80 Euro.

Begründet wird diese Erhöhung damit, dass derzeit bei der Ausstellung von Dokumenten erhebliche Mehrkosten entstehen – das Ziel also, eine „kostendeckenden Ausgestaltung der Gebühr für die Beantragung“.

Wichtige Änderungen beim Reisepass
Wer eine Erhöhung um 9 Euro für teuer hält, sollte jedoch noch einmal nachdenken: Denn wehe dem, der seinen Reisepass verliert oder feststellt, dass dieser oder sein Personalausweis abgelaufen ist und nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes kurzfristig einen Ersatz benötigt. Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz durch die Bundespolizei wird sich bald vervierfachen: Während derzeit für ein solches Notfall-Reisedokument 8 Euro zu entrichten sind, wird die Gebühr bald auf 32 Euro steigen. Die Gültigkeit bleibt auf 3 Monate begrenzt.

Wer seinen Reisepass erneuern muss, sollte sich auch bewusst sein, dass die Übergangsfrist für die Umstellung auf digitale Passfotos abgelaufen ist. Alle Passfotos müssen nun entweder beim Passamt (gegen Gebühr) oder bei einer zugelassenen Stelle aufgenommen und sicher digital übertragen werden.

Die Digitalisierung endet jedoch nicht hier: Die EU hat kürzlich ihre Pläne für einen vollständig digitalen Reisepass bekannt gegeben. Künftig können Sie Ihr Ausweisdokument einfach in der EU-Travel-App auf Ihrem Smartphone speichern. Wer nun denkt, dass damit das hektische Suchen nach dem Reisepass vor der Reise ein Ende hat, wird jedoch enttäuscht sein. Der Besitz eines physischen Reisepasses bleibt weiterhin Voraussetzung für Auslandsreisen. Der digitale Reisepass wird dennoch alle Informationen des physischen Dokuments enthalten, einschließlich biometrischer Daten und Fingerabdrücken. Er wird jedoch – zumindest anfänglich – lediglich eine Ergänzung sein und seine Verwendung soll freiwillig bleiben. Sein Hauptzweck besteht darin, dass er den Grenzbehörden vorab übermittelt werden kann und dadurch schnellere Grenzkontrollen ermöglicht.

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Oskar Herbert