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Apple stellt iPhone-Verkauf ein

Im Patentstreit mit seinem Lieferanten Qualcomm hat Apple eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Als Konsequenz stoppt Apple den Verkauf von iPhone-7 und 8-Modellen in seinen eigenen Geschäften. Gegen das Urteil will Apple Berufung einlegen.

Der iPhone-Hersteller hat nach dem Urteil des Landgerichts München im Patentstreit mit Qualcomm Berufung angekündigt. Allerdings nimmt der Hersteller während dieser Zeit die Modelle iPhone-7 und iPhone-8 aus den 15 Apple-Stores in Deutschland, sagte ein Sprecher. Die Modelle Xs, Xs Max und Xr sind davon nicht betroffen und werden weiterhin verkauft.

Der Apple-Sprecher zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Der Chiphersteller Qualcomm könne ein Verkaufsverbot für gewisse iPhone Modelle erzwingen, heißt es von Seiten des Gerichts. Ein elektrisches Bauteil in den Smartphones verletze ein Patent von Qualcomm. Seit Jahren überziehen sich die beiden Konzernen weltweit mit Klagen.

Apple wird das Urteil anfechten

Alle iPhone-Modelle werden jedoch unverändert bei Händlern und weiteren Vertragspartner an 4.300 Standorten im gesamten Bundesgebiet angeboten. Eine Anfechtung des Münchner Urteils wird durch Apple in Kürze erfolgen, aber während des Berufungsprozesses auf einen Verkauf der Modelle iPhone-7 und iPhone-8 in seinen deutschen Läden verzichten.

Eine Einschätzung des Analysehauses Bernstein ist es allerdings nur ein kleiner Rückschlag für Apple, da Deutschland ein sehr kleiner Markt für den Konzern ist und auch nur ein älterer Teil der Modellpalette betroffen ist. Als Voraussetzung für das Verkaufsverbot ist eine Sicherheitsleistung von Qualcomm in Höhe von 668 Millionen Euro zu hinterlegen, betonte der zuständige Richter am Landgericht. Es liege nun an Qualcomm, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Eine Stellungnahme vom Konzern steht noch aus.

Risiko für Qualcomm

Eine solche Sicherheitsleistung ist für den Fall vorgesehen, dass einer der Beteiligten nach einem Etappensieg den Prozess in einer höheren Instanz doch noch verliert und dann zu einem Schadenersatz verpflichtet ist. Das Urteil sei nicht rechtskräftig und kann beim Oberlandesgericht angefochten werden. Somit muss Qualcomm abwägen, ob sie das Risiko eingehen, nach einem zunächst erwirkten Verkaufsverbot mit hohen Schadenersatzforderungen, bei einer Niederlage in der nächsthöheren Instanz, konfrontiert zu werden.

Weiterhin hat das Gericht Apple zu einer Schadenersatzzahlung wegen Patentverletzung verurteilt. Die Höhe wird in einem separaten Prozess festgestellt. Aber auch dann ist noch nicht das letzte Wort gesprochen, da auch hier Berufung eingelegt werden. Weitere Verfahren zwischen beiden Parteien wegen Patentverletzung sind in München am Landgericht anhängig.

Bei dem nun entschiedenen Verfahren ging es um einen Chip zur Stromversorgung für elektrische Verstärker.

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Author
Jerry Heiniken