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Arzneimittel-Kostenhammer: Festbeträge der GKV sinken im Oktober

Ab 1. Oktober werden sich zahlreiche Patienten beim nächsten Apothekenbesuch ordentlich erschrecken. Die Festbeträge der gesetzlichen Krankenkassen für elf verschreibungspflichtige Wirkstoffe sinken ab Oktober. Viele Patienten müssen dann mehr zuzahlen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat neue Festbeträge für Medikamentenwirkstoffe festgesetzt. Der Beschluss soll die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen steigern. Da die Krankenkassen dann weniger zahlen, kommen auf die Patienten zum Teil erhebliche Mehrkosten zu. Betroffen sind folgende Patienten-/Medikamentengruppen:

  • Bluthochdruck-Patienten, die Kombinationen aus Angiotensin-II-Antagonisten oder Beta-Blocker mit Calciumkanalblockern erhalten
  • Rheuma-Patienten die Coxibe benötigen
  • HIV-Patienten die auf Lamivudin angewiesen sind
  • Epileptiker mit den Wirkstoffen Levetiracetam, Valproinsäure, Zonisamid
  • das Antibiotikum Linezolid
  • und das Pilzmittel Voriconazol

Wenn die Hersteller nicht auf den neuen Festbetrag reagieren und ihre Preise den Neuerungen entsprechend anpassen, zahlt der Patient das Defizit.

Etoricoxib beispielweise, das bei rheumatoide Arthritis und akuten Gichtanfällen verschrieben wird, erhielt vom Spitzenverband 42,73 Euro als Festbetrag für 60 mg zu 100 Filmtabletten. Senken die Hersteller die Preise nicht entsprechend ab, fallen für das Altoriginal Arcoxia Mehrkosten von 110,10 Euro für die Schmerzpatienten an. Mylan, Hexal, Libra und Ratiopharm haben zumindest Rabattverträge geschlossen. Diese würden dann mit Aufzahlungen zwischen etwa 40 und 44 Euro verbunden sein.

Besonders umstritten ist der neue Festbetrag für das sogenannte „Reserve-Antibiotikum“ Linezolid, das unter anderem in oraler Darreichungsform, in der Praxis bei Kindern angewandt wird. Das Anitbiothikum gilt als Mittel der Wahl, wenn Vancomycin-resistente Keime aufgetreten sind, das heißt, wenn andere Antibiotika bereits versagen. Linezolid steht deshalb auf der BfArM-Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe und wurde von der WHO als essenzielles Arzneimittel eingestuft. Trotzdem fällt es unter die neue Festbetragsverordnung. In der Dosierung zu 600 mg und 30 Filmtabletten würden Mehrkosten zwischen etwa 72 Euro für Präparate von Mylan anfallen, bei Hexal etwa 900 € und für das Original Zyvoxid von Pfizer gäbe es gar eine Differenz von bis 1500 Euro auszugleichen. Glücklicherweise liegen Präparate von Aliud/Stada, TAD und 1A Pharma bereits unter dem neuen Festbetrag.

Auch beim Wirkstoff Voriconazol gegen Pilzmittel fallen teilweise schwindelerregende Differenzen zum neuen Festbetrag an. Hier drohen Aufzahlungen von 543 bis 3600 Euro für Präparate von Pfizer, Ratiopharm, Hexal/1A Pharma und Heumann. Die Patienten werden hier vermutlich auf Präparate der Hersteller Mylan, Puren, Zentiva und Stada zurückgreifen müssen, die preislich bereits unter dem Festbetrag liegen.

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Sara Breitner