

Jetzt ist Schluss mit dem Bürgergeld: Die neue Grundsicherung ist knallhart. Alle Arbeitssuchenden werden künftig mit viel strengeren Regeln konfrontiert, und wer das System missbrauchen will, muss mit viel härteren Sanktionen rechnen.
Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland wächst stetig: Im Jahr 2025 stieg sie auf 2,948 Millionen, den höchsten Stand seit 2013. Entsprechend hoch sind die Ausgaben: Im vergangenen Jahr fielen Kosten in Höhe von über 40 Milliarden Euro an. Heute hat der Bundestag eine brandneue Lösung beschlossen: Das ändert sich mit der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Härtere Sanktionen stehen bevor
Arbeitssuchende müssen vollständig mit dem Jobcenter kooperieren. Wer dies in Zukunft nicht tut, muss mit harten Sanktionen rechnen:
– Das unentschuldigte Fernbleiben von einem Termin beim Jobcenter hat eine Kürzung des Regelsatzes um 30 % für drei Monate zur Folge. Für einen alleinstehenden Erwachsenen, der 563 Euro pro Monat erhält, wären das 169 Euro weniger, wie der Focus berichtet.
– Wer einfach nicht auftaucht – drei Mal oder öfter –, gilt als „nicht erreichbar”. Sein Regelsatz wird vollständig gestrichen (Miete und Heizkosten werden jedoch weiterhin bezahlt).
– Eine vollständige Streichung droht auch denjenigen, die eine zumutbare Arbeit ablehnen.
Jobcenter kann Zwangsmaßnahmen anordnen
In Fällen, in denen der Arbeitssuchende keine Bereitschaft zeigt, Schritte zur Rückkehr in die Beschäftigung zu unternehmen, kann das Jobcenter künftig Zwangsmaßnahmen anordnen.
Weitere wichtige Änderungen
Der Betrag des Schonvermögens wird deutlich reduziert und an das Alter gekoppelt: Während ein Paar über 50 Jahre bisher über 55.000 Euro Ersparnisse verfügen konnte, wird dieser Betrag künftig auf 40.000 Euro reduziert. Für Familien sieht es noch schlechter aus: Während eine Familie mit zwei Erwachsenen zwischen 30 und 40 Jahren und zwei Kindern bisher über bis zu 75.000 Euro verfügen konnte, sind künftig nur noch 30.000 Euro erlaubt.
Von arbeitslosen Müttern und Vätern wird erwartet, dass sie nach dem ersten Geburtstag des Kindes wieder zur Arbeit zurückkehren (derzeit nach drei Jahren).
Selbstständige haben künftig nur noch ein Jahr Zeit, um wieder auf die Beine zu kommen. Danach kann das Jobcenter entscheiden, dass es in ihrem besten Interesse ist, die Selbstständigkeit aufzugeben und eine reguläre Arbeit anzunehmen.
Schwarzarbeit wird stärker bestraft: Da jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Arbeitnehmer anzumelden, muss er künftig auch die Sozialleistungen des illegal arbeitenden Arbeitssuchenden zurückzahlen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der folgenden Website der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestag-neue-grundsicherung-2399562