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Ausgangssperre in Baden-Württemberg aufgehoben

Eine Frau aus Tübingen hat einen Eilantrag gestellt und dieser war erfolgreich. Die Corona-bedingte nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg ist vom Verwaltungsgerichtshof gekippt worden. Nun gilt diese nur noch für wenige Tage.

Die Corona-bedingte nächtliche Ausgangssperre ist vom Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg gekippt worden. Die Vorschrift in der Corona-Verordnung muss nun nach dem am heutigen Montag veröffentlichten Beschluss außer Vollzug gesetzt werden. Diese sehen Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr vor. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag findet diese nun zum letzten Mal Anwendung. Der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen war somit erfolgreich.

Argumentiert hat der 1. Senat, das die gesetzlichen Voraussetzungen durch die Landesregelung nicht mehr erfüllt werden. Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz seien nur dann möglich, wenn es zu Nachteilen bei der Pandemiebekämpfung komme, wenn diese unterlassen werden. In Betracht kämen diese nur dann, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen, und zwar auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen, eine wesentliche Verschlechterung des Infektionsgeschehens zur Folge hätte.

Die Landesregierung müsse zudem prüfen, ob die Ausgangsbeschränkungen landesweit notwendig seien oder ob am regionalen Geschehen orientierte Regelungen in Betracht kommen. Das Land habe – anders als dies noch Ende Dezember und Mitte Januar bei anderen Eilanträgen, die erfolglos waren – den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr entsprochen.

Regierung kündigt Strategieänderung an

Nun erwägt das Land, solche Maßnahmen nur noch für Corona-Hotspots zu ergreifen. Am Montag sagte der Regierungssprecher Rudi Hoogvliet, dass es absehbar gewesen sei, dass im Angesicht der sinkenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestellt werden würde. „Jetzt haben wir juristische Klarheit.“ Unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 liegen derzeit 15 Stadt- und Landkreise, lediglich vier Kreise sind noch über dem Wert von 100.

„Auch wir hatten schon überlegt, die landesweite Regelung aufzuheben und eine regionale Regelung daraus zu machen“, sagte Hoogvliet. Schon am Wochenende habe man Kontakt mit der Staatsregierung in Bayern gehabt. Man überlege mit dem Nachbarn, ob und wann im Gleichschritt die landesweite Regelung aufgehoben werden könne. Noch bis zum 14. Februar gilt derzeit noch die aktuelle Corona-Verordnung, in der auch der Lockdown geregelt wird.

Noch immer hat der Südwesten die derzeit schärfsten Ausgangsbeschränkungen. Diese gelten von 20 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen. Der Ministerpräsident Winfried Kretschmann von den Grünen hatte noch letzte Woche die Maßnahmen als äußerst effektiv gelobt. Nach 21 Uhr dürfen die Bayern nicht mehr vor die Tür treten.

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Sara Breitner