Autofahrer werden ihren Augen nicht trauen: DAS wird jetzt zur strengen Pflicht

Das Autofahren wird nicht nur immer teurer, auch die damit verbundenen Vorschriften werden immer komplizierter. Im Jahr 2026 wird es noch schlimmer kommen: Neue Regeln bringen noch mehr Pflichten für Autobesitzer mit sich, über die sie Bescheid wissen sollten.

Vorbei sind die Zeiten, in denen ein Auto eine einfache Maschine war, um von A nach B zu kommen. Heute wird eine Vielzahl von Technologien zur neuen Norm – nicht nur für unseren Komfort, sondern auch für unsere Sicherheit. Und genau aus diesem Grund wird eine neue Regel eingeführt, die so manchen Verkehrsteilnehmer überraschen wird.

Neues Licht wird zur Pflicht
Woher weiß man, ob das vorausfahrende Auto abrupt bremst oder nur etwas langsamer wird? Manchmal ist das schwer zu erkennen, und jede Fehleinschätzung kann zu einem schweren Unfall führen. Ein neues Licht für mehr Klarheit sorgen soll wird nun Pflicht für alle Neuwagen – Kleinwagen, SUV und Transporter: Bei einer Notbremsung mit mehr als 50 km/h fangen die Bremslichter künftig an, mehrmals pro Sekunde hektisch zu blinken: eine dringende und deutliche Warnung, dass das Auto stark abbremst. Sobald es zum Stillstand kommt, schalten sich dann die Warnblinker ein und die Bremslichter leuchten wie gewohnt.

Adaptives Bremslicht: Noch brauchen es nicht alle Autos
Nicht jeder Autofahrer muss sich jedoch für das neue adaptive Licht in die Werkstatt beeilen: Die neue Verpflichtung betrifft erst nur neue Fahrzeugtypen, die ab dem 7. Juli 2026 zugelassen werden. Später wird es auf alle Erstregistrierungen ausgeweitet werden. Andere Verkehrsteilnehmer sollten sich aber bewusst sein, was die außergewöhnliche neue Licht-Anzeige bedeutet.

Das neue Bremslicht ist übrigens Teil einer ganzen Reihe neuer Anforderungen für neue Fahrzeuge. Ab dem 7. Juli 2026 werden außerdem folgende Systeme zur Pflicht werden:
– Erweitertes Notbremsassistenzsystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
– Nachlassender Konzentration des Fahrers – Warnsystem
– Erweiterter Kopfaufschlagschutzbereich für Fußgänger
– Notfall-Spurhalteassistent für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung

Dieses neue Verbot wird für Autobesitzer schmerzhaft teuer werden
Eine weitere neue Pflicht steht jedoch bevor, die zahlreiche Autobesitzer im ganzen Land schmerzhaft treffen wird: Eine Entscheidung der EU wird künftig den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung oder technisches Gutachten eines zugelassenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen verbieten. Das Ziel des Verbots ist es, dass Schrottautos stillgelegt werden, anstatt weiterverkauft zu werden, aber tatsächlich sind alle Gebrauchtwagen betroffen: Der Verkauf von Fahrzeugen, die eine Reparatur benötigen, um die HU zu bestehen, wird also nicht mehr möglich sein, sodass Autobesitzer tiefer in die Tasche greifen müssen, wenn sie ihr Fahrzeug weiterverkaufen wollen – oder einen Sachverständigen bezahlen müssen, was ebenfalls keine günstige Option ist. Es muss noch geklärt werden, ob es Ausnahmen von der neuen Pflicht geben wird, z. B. bei bestimmten Privatverkäufen.

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Oskar Herbert