Ein bahnbrechendes Urteil bringt erfreuliche Nachrichten für Millionen von Verbrauchern in Deutschland: Banken und Sparkassen müssen nun Geld an ihre Kunden zurückzahlen. Die Sache hat nur einen Haken: Die Kunden müssen die Zahlung selbst beantragen.
Dass ein Girokonto notwendig ist, wird heutzutage kaum einer bestreiten: Alle Rechnungen und Geldeingänge werden bequem an einem Ort verwaltet. Aber die Gebühren, die mit einem solchen Konto verbunden sind, sind alles andere als angenehm. Hat Ihre Bank schon einmal einfach die Gebühren erhöht? Dann gibt es vielleicht eine gute Nachricht für Sie!
Millionen von Girokontoinhabern können Gebührenerhöhungen zurückfordern
In zwei Urteilen (das letzte erging am 3. Juni 2025) hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt: Kunden von Banken und Sparkassen, die nie um ihre direkte Zustimmung zu einer Preiserhöhung gebeten wurden, sollen ihr Geld zurückbekommen.
Wenn Sie also eine Kontogebühr von 5,90 Euro pro Monat bezahlt haben und die Bank Ihnen eines Tages einfach mitteilt, dass Ihre neue Gebühr 9,90 Euro betragen wird, sollten Sie Anspruch auf Rückerstattung des Wertes dieser Erhöhung (4 Euro pro Monat) haben. Sie könnten sogar Anspruch auf die Rückerstattung aller Erhöhungen haben, vorausgesetzt, Sie haben kein Kästchen angekreuzt oder etwas unterschrieben, das besagt, dass Sie mit der Zahlung des höheren Preises einverstanden sind.
4 Euro pro Monat mögen nicht viel klingen, aber im Laufe der Jahre summiert sich das, vor allem, wenn die Bank mehrere solcher Preiserhöhungen vorgenommen hat, was häufig der Fall war.
Wie konnten die Banken einfach immer mehr Geld verlangen?
Viele Jahre lang stützten sich Banken und Sparkassen auf eine „Zustimmungsfiktionsklausel“ in ihren AGB. Damit, so dachten sie, konnten sie Gebühren erhöhen und Kontomodelle ändern, indem sie ihre Kunden einfach informierten. Der Kunde hatte dann eine bestimmte Frist, um zu widersprechen. War kein Widerspruch eingegangen, wurde eine „stillschweigende Zustimmung“ angenommen. Diese Klausel wurde jedoch vom Gericht als „unwirksam“ eingestuft. Daher haben Bankkunden Anspruch auf die Rückerstattung des Geldes.
Die Verbraucherzentrale bietet Hinweise zur Geltendmachung von Ansprüchen
Der Verbraucherzentrale zufolge sollte die Geltendmachung von Ansprüchen kein schwieriges Unterfangen sein: Auf der Verbraucherzentrale-Website finden sich umfangreiche Informationen, darunter auch ein Musterbrief. Alles, was Sie brauchen, sind Ihre alten Kontoauszüge, auf denen die Kontoführungsgebühren aufgeführt sind, die im Laufe der Jahre von der Bank abgebucht wurden. Daraus müssen Sie die Gebührendifferenz errechnen. Mit diesen Informationen können Sie dann den Musterbrief an die Bank ausfüllen.
Auch wenn Sie kürzlich einer Gebührenerhöhung Ihrer Bank zugestimmt haben, sollten Sie Anspruch auf die Rückerstattung früherer Erhöhungen haben, die ohne Ihre direkte Zustimmung vorgenommen wurden.
Viele Bankkunden haben ihr Geld noch nicht zurückverlangt
Ein paar hundert Euro mehr könnten wir heute alle gut gebrauchen, doch laut Verivox haben nur wenige das BGH-Urteil tatsächlich genutzt. Manche wissen nicht einmal, dass es das Urteil gibt.
Wer sein Geld zurückfordern will, muss allerdings schnell handeln. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, ist sie selbst der Meinung, dass in diesem Fall die richtige Verjährungsfrist 10 Jahre betragen sollte, der BGH hat aber entschieden, dass nur 3 Jahre gelten. Je länger die Kunden also warten, desto weniger Geld können sie zurückfordern.
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Wenn da Angaben über die Urteile des Bundesgerichtshofes gemacht würden, wäre das hilfereich, damit man sich genau auf diese Urteile berufen kann
Frage: Wer hat schon EINMAL erlebt wo die Sparkassen oder Banken sowie der STAAT FREIWILLIG Geld an IHRE/SEINE Kunden zurückgegeben hat, der soll sich HIER einmal melden!????? So ein SCHWACHSINN WIR werden nur ausgenommen wie eine Weihnachtsganz und vorher gefüttert mit LEEREN Versprechungen.