

Eine neue Verordnung sorgt für Wirbel: Barzahlung wird in Deutschland nicht mehr anonym möglich sein! Ab 3000 Euro muss dann die Identität festgestellt werden, um Geldwäsche zu vermeiden.
Im kommenden Jahr 2027 steht uns eine wichtige Änderung bevor. In Deutschland werden Barzahlungen ab 3000 Euro gemäß einer EU-Verordnung nicht mehr ohne Ausweis getätigt werden dürfen. Bislang war es kein Problem, auch größere Summen bar zu zahlen. Mit Stichtag 10. Juli 2027 tritt aber die neue EU-Geldwäscheverordnung in Kraft.
Identität muss festgestellt werden
Laut der Verordnung (EU) 2024/1624 werden alle gewerblichen Transaktionen, egal ob im Autohaus, beim Uhrengeschäft oder im Handwerksbetrieb, betroffen sein, wenn sie 3000 Euro überschreiten. Dann besteht eine Pflicht zur Identitätsprüfung für Händler, Dienstleister und andere sogenannte Verpflichtete – der Ausweis muss nicht nur angeschaut, sondern die Daten auch erfasst werden.
Wartezeiten sind erwartbar
Betroffene müssen also auch damit rechnen, dass größere Transaktionen in Zukunft nicht nur länger dauern, sondern dass sie auch persönliche Daten hinterlassen müssen. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche oder andere erhöhte Risiken, können darüber hinaus weitere Prüfungen relevant werden.
Informationen werden aufbewahrt
Die EU-Verordnung enthält auch Richtlinien zur Aufbewahrung der gesammelten Unterlagen und Informationen. Diese müssen ab Ende der Geschäftsbeziehung oder ab Durchführung der gelegentlichen Transaktion grundsätzlich fünf Jahre gespeichert werden.
Für Bargeldzahlung im geschäftlichen Bereich wird übrigens eine europaweite Obergrenze von 10.000 Euro eingeführt. Ebenso ist keine Barzahlung mehr möglich, wobei diese Obergrenze durch nationale Regelungen unterschritten werden kann. Mit dem EU-Geldwäschepaket reagierte die Europäische Kommission auf Schwachstellen im Bereich Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung.
Empfindliche Strafen drohen
Im Falle von Verstößen drohen teilweise signifikante Verwaltungssanktionen gegen die Verpflichteten, etwa Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes oder zehn Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist.