Bis zu 1000 Euro: Krankenkassenpatienten sollen nun für lebenswichtige Leistung bezahlen

Es geht einfach nicht anders: Eine der wichtigsten Leistungen für Krankenkassenpatienten muss kostenpflichtig werden. Bislang ist dies nur in wenigen Kreisen der Fall, aber es stellt sich die Frage, ob es bald bundesweit zur Regel wird.

Eine ältere Person in der Familie fühlt sich plötzlich sehr unwohl – Sie brauchen schnell Hilfe und rufen den Notruf, um einen Rettungswagen zu bestellen. Das ist nicht etwas, worüber man lange nachdenken möchte. Doch nun wurde für die Einwohner mehrerer Städte eine höchst besorgniserregende Ankündigung gemacht: Für jeden Rettungswageneinsatz sollen sie jetzt zwischen mehreren hundert und eintausend Euro bezahlen.

2700 Euro für jeden Rettungswageneinsatz
Wie kann das sein? Es stellt sich heraus, dass Rettungswageneinsätze sehr teuer sind: Rund 2700 Euro fallen jedes Mal an, wenn ein Notfall eine Fahrt erforderlich macht. Diese Kosten entstehen auch dann, wenn der Rettungswagen leer zurückkehrt, d. h. wenn die betroffene Person vor Ort versorgt werden kann und nicht ins Krankenhaus muss. Laut der Kreisverwaltung des Kreises Unna sind darin die Vorhaltekosten für Personal, Fahrzeuge, Ausstattung und Infrastruktur sowie die Kosten für den Einsatz selbst enthalten.

Bislang wurden die 2700 Euro von den Krankenkassen bezahlt. Das wird jedoch nicht mehr der Fall sein: Wie die BKK, die IKK Classic, die AOK Nordwest, die Knappschaft und die SVLFG mitteilen, werden sie künftig nur noch rund 1700 Euro der Kosten übernehmen. Nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek) sollen die verbleibenden Kosten nicht auf die Patienten, sondern auf die Kommunen als Träger der Rettungsdienste umgelegt werden.

Wie wa.de schreibt, ist es jedoch wahrscheinlich, dass die Patienten die Kosten tragen müssen. Es ist die Rede von einer Zahlung des „Differenzbetrags“ durch die Einwohner der Gemeinde. Etwaige Lücken müsste die Verwaltung aus ihrem Haushalt decken.

Ennepe-Ruhr-Kreis: Kassenpatienten müssen „Eigenanteile“ tragen
Und nicht nur im Kreis Unna drohen derart drastische Maßnahmen: Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Ennepe-Ruhr-Kreis ab. Hier bereitet sich die Kreisverwaltung darauf vor, den Bürgern Gebührenbescheide für alle Rettungseinsätze seit September zuzustellen. Die Krankenkassen haben erklärt, dass sie nur die sogenannten Pauschalbeträge übernehmen können – alle zusätzlichen Kosten müssen anderweitig gedeckt werden. Und die Kreisverwaltung hat bestätigt, dass sie rechtlich nicht in der Lage ist, diese Kosten zu übernehmen. Für die Einwohner bedeutet dies, dass „Eigenanteile“ in Höhe von mehreren hundert Euro fällig werden könnten.

Landrat Jan-Christoph Schaberick nennt dies „unverantwortlich und in keiner Weise zu vermitteln. Niemand darf bei der berechtigten Wahl der 112 vorher überlegen müssen, ob er am Ende auf Kosten sitzen bleiben könnte“. Doch derzeit scheint die Verwaltung die Hände gebunden zu haben. In beiden genannten Kreisen laufen derzeit Verhandlungen mit den Krankenkassen. Es bleibt zu hoffen, dass Vereinbarungen getroffen werden können, die die Bürger nicht so stark belasten.

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Oskar Herbert