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Bund und Länder beschließen Beherbergungsverbot

Mehrere Bundesländer hatten bereits Quarantäneregeln für Reisende aus deutschen Corona-Hostspots festgelegt. Nun haben sich die Länderchefs auf bundesweite Maßnahmen geeinigt. Es gilt nun ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Risikogebieten.

Ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen haben die Bundesländer beschlossen. Bundesweit gelte diese neue Regelung, wie es aus Teilnehmerkreisen der Schaltkonferenz zwischen den Länderchefs und dem Kanzleramtsminister Helge Braun heißt. Ziel war es, eine einheitliche Regelung zu finden.

Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder an, dass ab Donnerstag Urlauber aus deutschen Corona-Hotspots ohne einen negativen Corona-Test nicht mehr in Hotelsund Gaststätten übernachten dürfen. Gelten solle dies für Reisende aus Gebieten, die mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen aufweisen.

Das bayerische Gesundheitsministerium wird die genauen Risikogebiete noch benennen. Dies bedeute “eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen”, so Söder. Wer einen negativen Corona-Test vorweisen kann, darf weiterhin in Bayern im Hotel übernachten.

Sofern keine Krankheitszeichen vorliegen, müssen Reisende den Test in der Regel selbst bezahlen. Hingegen erklärte der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, dass innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote wenig zielführend seien. “Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben, dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.” In Deutschland müssen Angebote erhalten bleiben, damit die Deutschen nicht in ausländische Hochrisikogebiete ausweichen.

Schleswig-Holstein lockert Einreise-Regeln

Vor allem Schleswig-Holstein war wegen der Auflagen für Einreisende aus diversen Kommunen und Stadtbezirken der Hauptstadt Berlin mit hohen Infektionszahlen in die Kritik geraten. Ähnlich war es mit Regelungen, die Rheinland-Pfalz erlassen hatte.
Nun zeigen sich beide Landesregierungen bereit, einen bundeseinheitlichen Rahmen zu beschließen. Schleswig-Holstein werde seine strengen Quarantäne-Auflagen dahingehend wieder lockern.

Ein gemeinsames Vorgehen hatte der Kanzleramtschef Braun von Bund und Ländern angemahnt. Gegenüber der „Bild“-Zeitung sagte er, dass er verstehe, dass Länder mit niedrigem Infektionsgeschehen versuchten, sich vor einer Ausbreitung der Virus zu schützen. “Das ist nachvollziehbar, aber kann nur eine Behelfsmaßnahme sein, die ihrerseits viele Probleme hervorruft.”

Weiterhin sind 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region das zentrale Kriterium beim Krisenmanagement. Die Bundesregierung stuft anhand dieser Schwelle auch andere Staaten als „Risikogebiete“ für deutsche Urlauber ein. Örtliche Gegenmaßnahmen sollen bei „besonders betroffenen Gebieten“ im Inland ergriffen werden, so die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.

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Martin Beier