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Bund und Länder beschließen diese Maßnahmen

Die erhoffte Kontrolle über das Coronavirus hat der Lockdown über Weihnachten nicht mit sich gebracht. Daher verlängern der Bund und die Länder die geltenden Maßnahmen. Und einige der Punkte werden noch einmal massiv verschärft. Neue Einreiseregeln werden auch aus der Angst um die Mutation des Virus erlassen, im Land selbst wird die Bewegung eingeschränkt.

Bei ihrer Online-Konferenz haben sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf verständigt, dass die derzeitigen Corona-Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert werden. Auch weitere Verschärfungen werden eingeführt, um die Corona-Infektionszahlen senken zu können.

Zwar sahen alle Beteiligte in der angelaufenen Impfkampagne ein Hoffnungszeichen, aber werden die nächsten drei Monate „noch erhebliche Geduld und Disziplin” erfordern, heißt es im Beschlusspapier. Besonderen Grund zur Sorge bereite allen Beteiligten das Auftreten von Mutationen, wie es etwa in Großbritannien derzeit der Fall ist. Auf der gemeinsamen Pressekonferenz sagte der Ministerpräsident von Bayern, Markus Söder, dass man dies „nicht unterschätzen dürfe”.

Die Regierungschefs haben nachfolgende Punkte entweder bekräftigt, verlängert oder gar verschärft, um die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner unter 50 zu drücken.

• Private Treffen sind nur noch innerhalb des eigenen Haushalts erlaubt. Maximal eine weitere Person ist dann zulässig.
• Liegt in einem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über 200 Neuinfektionen, so darf die eigene Wohnung nur noch in einem Radius von 15 Kilometer verlassen werden. Lediglich mit einem triftigen Grund darf der Wohnort in einem größeren Umkreis verlassen werden. Ausflüge aus tagestouristischen Gründen sind explizit nicht erlaubt. Entsprechende Maßnahmen sollen von den betroffenen Landkreisen ergriffen werden.

• Jeglicher vermeidbare Kontakt soll von den Bürgerinnen und Bürgern unterlassen werden und wann immer es geht, zu Hause bleiben.
• Insbesondere für Schulen und Kindergärten gelten die Beschlüsse zur Verlängerung der Maßnahmen. So bleiben Einrichtungen geschlossen und der Präsenzunterricht entfällt. Für 2021 soll Eltern je 10 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld zur Verfügung stehen (20 Tage für Alleinerziehende). Gelten wird dieser Anspruch auch dann, wenn aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen eine Betreuung zu Hause erforderlich ist.
• Einen stärkeren Schutz sollen Alten- und Pflegeheime erhalten. Besonders wird dabei die Bedeutung von Schnelltests betont. Verpflichtende Tests für die Mitarbeiter werden daher den Einrichtungen auferlegt. Diese sollen mehrmals in der Woche durchgeführt werden. Wo die Inzidenz hoch ist, soll dies auch für die Besucher gelten. Gemeinsam starten der Bund und die Länder eine Initiative, um Freiwillige zum Testen in Heimen hinzuzuziehen.
• Intensiviert werden aus Sorge um Virusmutationen auch die Kontrollen zur Einhaltung geltender Einreisebestimmungen. Zusätzliche Regeln werden vom Bund für diejenigen Länder ausgearbeitet, wo diese Mutationen bereits aufgetreten sind. Dies gilt vor allem für Großbritannien und Südafrika.
• Um eine Test-Pflicht wird die zehntägige Quarantäne-Pflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet erweitert. Verkürzt werden kann dies durch einen zweiten – negativen – Test nach fünf Tagen.
• Geschlossen bleiben Betriebskantinen, doch bleibt das Abholen von Essen erlaubt.
• Arbeitgeber sollen ihre Angebote für Arbeit im Homeoffice erweitern.
• Spätestens ab dem 10. Januar sollen die Novemberhilfen ausgezahlt werden.

Eine erneute Bewertung der Maßnahmen und eine mögliche Entscheidung über Lockerungen sollen dann bei einem erneuten Treffen am 25. Januar erfolgen.

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Author
Stephan Heiermann