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Corona-Regeln in Schulen gehen weit auseinander

In Deutschland steigen die Zahlen an Neuinfektionen mit dem Coronavirus immer weiter an. Parallel dazu beginnt nach den Herbstferien in vielen Bundesländern nun auch wieder der reguläre Schulbetrieb. Die nun geltenden Schutzmaßnahmen unterscheiden sich dabei aber von Bundesland zu Bundesland. So gilt etwa eine Maskenpflicht im Unterricht nicht überall.

In mehreren Bundesländern kehren nach zwei Wochen Herbstferien die Schüler in den Unterricht zurück. Dabei gelten teilweise neue Corona-Auflagen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel müssen nun etwa Jungen und Mädchen ab der 5. Klasse einen Mund-Nasen-Schutz auch während des Unterrichts tragen. Zunächst soll diese Maskenpflicht bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember Gültigkeit haben.

Ab Montag heißt es in Rheinland-Pfalz nun Stoßlüften und Maske tragen, wenn die Corona-Warnstufe auf Rot springt. Diese Warnstufe Rot tritt in Kraft, wenn der Grenzwert von mindestens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage überschritten worden ist. In diesem speziellen Fall soll dann die Maskenpflicht auch auf den Unterricht ausgeweitet werden. Verpflichtend ist diese Regelung für die nächsten zwei Wochen bereits für alle Schüler und Schülerinnen ab der 10. Klasse im Saarland.

Keine generelle Maskenpflicht in einigen Bundesländern

Eine generelle Maskenpflicht im Unterricht gibt es zum Schulstart aber nicht in Niedersachsen und Bremen. Sofern jedoch eine Schule in einem Corona-Hotspot liegt, empfiehlt das Kultusministerium allerdings, dass Jungen und Mädchen ab der 5. Klasse eine Maske im Unterricht tragen sollten.

Unterschiedliche Regelungen in Berlin und Brandenburg

Die Herbstferien sind inzwischen auch in Berlin und Brandenburg vorbei. Die Schüler in der Oberstufe sowie an allen Berufsschulen und Oberstufenzentren müssen in der Hauptstadt während des Präsenzunterrichts eine Maske tragen. Anders ist die Situation in Brandenburg geregelt. Hier gilt die Maskenpflicht in allen Bereichen der Schulen. Dazu zählen besonders die Flure und Essensräume, aber nicht im Unterricht und auch nicht auf dem Pausenhof.

Zum Schulstart gelten auch neue Regelungen im Umgang mit Corona in Sachsen-Anhalt. Gestrichen sind vorerst alle Klassenfahrten, die ins Ausland gehen sollten. Auch gilt eine Maskenpflicht in vielen Bereichen der Schulgebäude.

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Martin Beier