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Das müssen Mieter wissen: Gesetz zur Mieter-Entlastung & Härtefall-Regelung

Die „Vonovia“ erhöht die Mieten. Die Energiekosten steigen. Doch es gibt auch Entlastung für Mieter. Diese müssen wissen, dass der Gesetzgeber eine Mieter-Entlastung beschlossen hat. Auch „Deutsche Wohnen“ bietet Geringverdienern eine Lösung an.

„Mieterinnen und Mieter müssen sich keine Sorgen machen, dass sie sich infolge von etwaigen Mietanpassungen ihre Wohnungen möglicherweise nicht mehr leisten können“, erklärte Konstantina Kanellopoulos, Co-Vorstandschefin der Vonovia-Tochterfirma Deutsche Wohnen am Donnerstag. Der Mutterkonzern war in Kritik geraten, nachdem dieser Mieterhöhungen angekündigt hatte, die der Inflation Rechnung tragen sollen. Mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland sind an Mietverträge mit Venovia und Deutsche Wohnen gebunden. Für diese und alle anderen Mieter könnte außerdem das neue Gesetz zur Mieter-Entlastung interessant sein.

Härtefallregelung bei Venovia und Deutsche Wohnen
Kanellopoulos erinnerte in ihrem Statement an die freiwillige Härtefallregelung des Immobilienkonzerns. Demnach werden die individuellen Einkommens- und Lebensverhältnisse der Mieterinnen und Mieter berücksichtigt. Die Bezahlbarkeit sei eine wichtige Eigenschaft bei der Umsetzung von Mietanpassungen, betonte die Co-Vorstandschefin.

Die Härtefallregelung wurde 2018 von Venovia ins Leben gerufen, um die Bezahlbarkeit von Wohnraum zu gewährleisten. „Wenn sich Ihre Miete durch eine Modernisierung erhöht hat und Sie sich die Mietkosten nicht mehr leisten können, wenden Sie sich an das Härtefallmanagement von Vonovia“, heißt es dazu auf der Webseite des Konzerns. Demnach können in Not geratene Mieter einen Härtefallantrag stellen. Das könne beispielsweise dann zutreffen, „wenn Sie nur geringe Renteneinkünfte haben, eine Grundsicherung beziehen oder alleinerziehend sind. Nach Eingang Ihres Antrages führen wir beim Härtefallmanagement eine erste Prüfung durch. Dafür benötigen wir auch Ihre Einkommensnachweise.“

Gesetz zur Mieterentlastung
Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Mieter im kommenden Jahr von den Klimaabgaben entlastet werden sollen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Der Gesetzesentwurf soll Klimaschutz im Wärmesektor und eine sozial gerechte Kostenverteilung vereinbaren.

Demnach werden ab 2023 bis zu 90 Prozent der Kohlendioxid-Abgabe dem Vermieter zulasten gelegt – anstatt wie bisher nur dem Mieter. Umso veralteter die Wohnung in Bezug auf Energieeffizienz ist, desto größer wird der Kostenanteil des Vermieters. Durch klimafreundliche Modernisierungen kann er den Kostenanteil drücken. Bei Gewerbeimmobilien sollen Mieter und Vermieter die Abgabe je zur Hälfte tragen. So sollen die Kosten für Klimaschutz fair geteilt werden. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) präsentierte den Gesetzesentwurf als „win-win-Situation“: „Die Mieter gewinnen, denn sie heizen nicht für die Außenumgebung. Die Vermieter gewinnen, denn sie sparen damit langfristig Kosten ein.“

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Stephan Heiermann