Um die Anzahl an Pkw zu reduzieren, wird künftig nur noch ein Auto pro Haushalt erlaubt sein. Das Zweitwagen-Verbot gilt bald auf der beliebten Ferieninsel Mallorca und für alle Besitzer von Wochenendhäusern und Zweitwohnungen.
Eigentümer von Wochenendhäusern und Zweitwohnungen sollen schon bald keinen Zweitwagen mehr haben. Denn viele Immobilienbesitzer behalten ihren Wohnsitz weiter im Ausland. Die lokale Politik will nun umsetzen, dass diese Menschen nur noch mit einem Auto pro Immobilie auf der Insel fahren dürfen, welches auch bei der spanischen Verkehrsbehörde angemeldet sein muss.
Bis zu 30.000 Euro Strafe
Dabei scheint gar nicht bekannt zu sein, wie viele Zweithausbesitzer überhaupt mehr als ein Auto haben. „Wir haben Daten bei der Verkehrsbehörde angefragt“, meinte ein Sprecher des Inselrates. Zudem gefordert: Eine Obergrenze, wie viele Fahrzeuge auf den mallorquinischen Straßen unterwegs sein dürfen. Damit will man den Mietwagenflotten an den Kragen. Verstöße gegen die neuen Regeln sollen mit 300 bis 30.000 Euro geahndet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Auto einzukassieren oder die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Das Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl der Autos reduzieren. Allein 2023 kamen 400.000 Autos mit Fähren auf Mallorca an, heißt es in einer Pressemitteilung. 71 Prozent aller Wägen, die seit 2020 die Insel erreichten, seien nicht auf Mallorca gemeldet. Wie bereits auf Ibiza und Formentera wird in Zukunft auch eine Einreisesteuer auf Autos erhoben werden. Die Fährgesellschaften sollen die Einhaltung kontrollieren. Ausnahmen werden für Residenten, Zweithausbesitzer, Lastwagen oder auch Menschen mit Behinderung gemacht.
Gesetz kommt nicht vor 2026
Llorenç Galmés, Präsident des Inselrates, präsentierte den 30-seitigen Entwurf des Gesetzesvorschlags am Freitag. Andere Parteien im gewählten Plenum bekommen jetzt die Gelegenheit, Ideen und Einwände vorzubringen, ehe darüber abgestimmt wird. Mit der Einführung der neuen Regeln ist jedoch nicht vor 2026 zu rechnen. Auch Urlauber werden massiv vom neuen Gesetz betroffen sein.