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Diese Gesetzesänderungen treten zum 1. März in Kraft

Auch im neuen Monat gibt es wieder einige Änderungen vom Gesetzgeber. So gilt ab dem März die Masernimpfpflicht an allen Schulen und Kitas in Deutschland und auch die Umzugskostenpauschale ändert sich. Diese Gesetzesänderungen treten ab 01.03.2020 in Kraft.

Masern-Impfpflicht an Kitas und Schulen

Kinder in Schulen und Kitas müssen ab dem 1. März in allen Einrichtungen gegen Masern geimpft sein. Bis auf wenige Ausnahmen gilt für alle Jungen und Mädchen bundesweit die Plicht in den Einrichtungen. Infizierte Kinder dürfen von Kitas und Tagesmüttern abgewiesen werden. Nicht zwangsläufig möglich ist dies bei Kindern in den Schulen. Wie das Gesundheitsamt in Schwerin mitteilte, werden diese Kinder dann gemeldet und die Eltern informiert. Hier droht Verweigerern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Die Verpflichtung zur Impfung gilt auch für einige Erwachsenengruppen, wie zum Beispiel Lehrer. Sie müssen sich impfen lassen und auch nachweisen können, dass sie immun gegen diese Viren sind. Die Impfpflicht gilt mit der Einstellung, Pädagogen, die angestellt sind, müssen eine Immunisierung bis spätestens Juli 2021 nachweisen. Den rasanten Anstiegen bei den Neu-Infektionen will die Politik damit begegnen.

Ab 01.03.2020 dürfen Ärzte Wiederholungsrezepte ausstellen

Ab dem 1. März können sich insbesondere chronisch Kranke einige Besuche beim Arzt sparen. Mediziner dürfen ab dem nächsten Monat Wiederholungsrezepte ausstellen. Patienten können sich somit bis zu dreimal innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum Medikamente in der Apotheke holen, ohne nach wenigen Wochen bereits wieder in die Arztpraxis zu müssen.

Spurensicherung nach Sexualstraftat wird zur Kassenleistung ab März

Ab dem 1. März müssen Opfer von sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigungen für die Spurensicherung nicht mehr selber aufkommen. Diese Kosten werden dann von der Krankenkasse übernommen. Unter diese Regelungen fallen körperliche Untersuchungen von Opfern sexueller Gewalt. Dies umfasst die Beweissicherung aber auch Laboruntersuchungen oder der Nachweis von K.o.-Tropfen im Blut.

Ab März 2020 steigt die Umzugskostenpauschale

Etwas getan hat sich auch bei der Steuerreform. Sollte ein Umzug aus Gründen eines Arbeitsplatzwechsels notwendig sein, so können die Kosten ab dem 1. Marz 2020 steuerlich abgesetzt werden. Die Pauschale liegt für Ledige bei 820 Euro, Eheleute und eingetragene Lebenspartner können dann 1.639 Euro in der Einkommenssteuererklärung absetzen.

Neues Einwanderungsfachkräftegesetz tritt ab 1. März in Kraft

Ab März haben es qualifizierte Fachkräfte aus anderen Länder einfacher, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Visa-Verfahren sollen daher beschleunigt werden und ausländische Fachkräfte erhalten bessere Chancen, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Auch wird von der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesregierung den ausländischen Fachkräften dabei geholfen, dass ihre Abschlüsse anerkannt werden. Zusätzliche Hilfe und Informationen bietet das Onlineportal www.anerkennung-in-deutschland.de

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Author
Stephan Heiermann