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Diese Lockerungen gelten ab dieser Woche

In die Schulen kehrt ab heute ein weiterer Schwung an Schüler zurück und die Kultusminister beraten über weitere Schritte. Und überall in Deutschland gilt ab dieser Woche Maskenpflicht. Von Bundesland zu Bundesland wird diese verschieden gehandhabt.

Die Lockerungen in Deutschland gehen in die nächste Runde. Tausende Jugendliche sind seit letzter Woche wieder in den Schulen für Prüfungen oder Prüfungsvorbereitungen. Nun kommt ein weiterer Schwung hinzu. Offen ist das weitere Vorgehen, wird aber nun abgestimmt. Und das Tragen einer Maske wird ab heute in vielen Bereichen zur Pflicht.

Schulen

In rund der Hälfte der Länder sind in der vergangenen Woche Schüler in die Schulen zurückgekehrt. Dies waren Abschlussklassen für Prüfungen oder Prüfungsvorbereitung. Ab heute sind weitere Abiturienten, Berufsschüler und mittlere Abschlussklassen aus fast allen Bundesländern zurück im Unterricht.

Um über das weitere Vorgehen zu beraten, werden sich die Kultusminister am Nachmittag in einer Videokonferenz beraten. In den meisten Bundesländern geht es ab dem 4. Mai auch für ältere Grundschüler und auch Schüler wieder los, die nächstes Jahr ihren Abschluss machen. Ein gemeinsames Konzept wollen die Kultusminister abstimmen und sich dabei am “Hygieneplan Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz” orientieren.

Spannend ist die Frage, wann die Klassenstufen, für die es bislang keine Rückkehrperspektive gibt, wieder in die Schulen dürfen. Es gelten dann in den Schulen besondere Hygienepläne. Das beinhaltet geteilte Klassen, zeitversetze Pausen und Unterricht sowie größere Abstände zwischen Tischen und besondere Putzvorgaben. Masken oder Mund-Nase-Schutz wird empfohlen,ist aber im Unterricht nicht Pflicht.

Maskenpflicht

Ab dieser Woche wird in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens das Tragen einer Maske zur Pflicht. Das gilt bereits in einigen Ländern, Sachsen hatte den Anfang gemacht. Alle Länder ziehen nun nach, Schleswig-Holstein folgt als letztes Land am Mittwoch. Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ist dann überall ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Wochenmärkte, Haltestellen, Bahnhöfe, Taxis, Arztpraxen, Post, Bank und Tankstellen kommen in Nordrhein-Westfalen zusätzlich hinzu. Schals und Tücher werden dabei akzeptiert und müssen ab einem Alter von sechs Jahren getragen werden.

Bußgelder
Die Bundesländer gehen dieses Thema verhalten an. Bußgelder können gegebenenfalls nachgelegt werden. Berlin und Sachsen-Anhalt etwa sagen, dass die Maskenpflicht nicht kontrolliert wird. Die Ordnungsämter in NRW dürfen die Strafen individuell festlegen. Streng regelt es auf jeden Fall Bayern. 150 Euro sind fällig, wenn in Bussen, Bahnen und Geschäften der Schutz fehlt. Bis zu 5000 Euro drohen Ladenbesitzern, wenn die Mitarbeiter die Maske nicht tragen.

Kitas

Ausgeweitet wird an manchen Orten die Notbetreuung. Ab 27. April sollen in Baden-Württemberg Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung haben, “bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten”, so die Festlegung aus dem Kultusministerium. Betreuung erhalten auch Kinder bis zu Klasse sieben. Auf weitere Berufsgruppen wird auch in Mecklenburg-Vorpommern die Notbetreuung in Krippen, Kitas, Horten und bei Pflegeeltern ausgeweitet.

Kirchen

Für Gottesdienste gibt es Empfehlungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutsche Bischofskonferenz (DBK). Es soll eine begrenzte Teilnehmerzahl geben, bei dem die Gläubigen einen Sicherheitsabstand einhalten müssen. Gottesdienste sollen in einigen Ländern ab Anfang Mai wieder erlaubt sein.

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Sara Breitner