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Diese Maßnahmen gelten jetzt beim Einkaufen

Deutschland wurde heute heruntergefahren, Geschäfte müssen schließen. Im Extremfall bahnt sich auch bei den Einkaufsriesen wie Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. eine wichtige Änderung an.

Seit heute müssen sich die Verbraucher beim Einkaufen auf wichtige Änderungen einstellen, denn der bundesweite Shutdown greift. Baumärkte, Kaufhäuser und Modegeschäfte müssen schließen und dürfen ihre Waren nur noch Online verkaufen. Allerdings ist noch unklar, ob sie dabei Click-und-Collect anbieten dürfen. Dies würde bedeuten, die Kunden bestellen online und holen die Waren dann in der Filiale ab. Letztlich entscheiden dies die Bundesländer und Ordnungsämter vor Ort. Das gesamte Infektionsgeschehen solle mit diesen Maßnahmen radikal gesenkt werden. Kontakte sollen daher auf das „dringend Nötigste“ heruntergefahren werden.

Was gilt ab Mittwoch bei Aldi, Lidl und Co.?

Es besteht die Gefahr, dass Aldi, Lidl, Norma und auch die Netto Marken-Discount all ihre Aktionsangebote wie Haushaltswaren, Elektrogeräte und auch Kleidung aus dem Sortiment nehmen müssen. Auf ein mögliches Verbot stellen sich zumindest die ersten Läden in NRW ein. Auch in Hamburg wurden Aktionsangebote, die erst ab Donnerstag gelten sollten, bei Aldi in die Verkaufsräume gestellt.

Filialen fürchten Verkaufsverbot der Behörden

Auf Anfrage heißt es bei Aldi Süd: „Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung kann mancherorts der Verkauf von Non-Food Produkten eingeschränkt werden. Die Entscheidung darüber, wie weit eine solche Einschränkung gilt, obliegt den Bundesländern und Kommunen, so dass im ALDI SÜD Gebiet unterschiedliche Regelungen zum Tragen kommen können.” Und auch Aldi Nord kommentierte: “Die Regierungen der Bundesländer werden zeitnah ihre Corona-Schutzverordnungen aktualisieren. Sollten sich daraus Änderungen für die Kunden von ALDI Nord ergeben, werden wir sie umgehen darüber in unseren Märkten und über unsere Kanäle informieren.”

Verkaufsverbote für Non-Food-Produkte hatte es bereits für wenige Tage im Frühjahr gegeben. Nun könnte sich das Verbot aber tatsächlich durchsetzen, denn die Kunden strömten zuletzt gezielt in die Discounter, um noch Weihnachtsgeschenke zu bekommen. Von der Landesregierung in Baden-Württemberg heißt es dazu: „Wir werden zeitnah die Schutzverordnungen aktualisieren”.

Was muss man nun beim Einkaufen beachten?

Bis mindestens 10. Januar gelten die Hygiene- und Mindestabstandsregelungen. So gilt für Filialen, die kleiner als 800 Quadratmeter sind, nur ein Kunde pro 10 qm. Ab dem 801. Quadratmeter gilt dann nur ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche. Die Discounter sind in der Regel zwischen 900 und 1.200 Quadratmeter groß. Zu beachten ist, dass auch die Mitarbeiter mit eingerechnet werden müssen. Discounter und Supermärkte steuern daher die Zu- und Abgänge mittlerweile durch Ampelsysteme. Verbraucher werden dabei durch Bildschirme informiert, ob sie Zutritt zur Filiale haben oder noch warten müssen. Mittels Infrarotstrahlen werden die Zahlen der Kunden in der Filiale erfasst. Besonders in „umsatzintensiven“ Läden haben Aldi, Lidl, Rewe und Edeka diese Systeme angebracht. Damit soll verhindert werden, dass gerade zu Stoßzeiten die Mitarbeiter den Überblick über die Kundenzahl verlieren.

Grundsätzlich nutzen die Supermärkte aber Einkaufswagen und Einkaufskörbe zur Erfassung der Kunden in den Verkaufsflächen. Sind alle Einkaufswagen in Benutzung, so müssen die Kunden draußen warten.

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Author
Jerry Heiniken