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Diese zehn Regeln gelten jetzt im Lockdown

Auch wenn der Corona-Gipfel zwischen der Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der mit Abstand kürzeste war, so sind die beschlossenen Maßnahmen bei weitem die härtesten, die jemals beschlossen wurden.

Ab Mittwoch müssen der Einzelhandel, Schulen und Kitas bis mindestens 10. Januar schließen. Mit leicht belegter Stimme sagte die Kanzlerin im Anschluss: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.“ Und Olaf Scholz, Finanzminister und Vizekanzler ergänzt: „Das Virus feiert keine stille Weihnacht.“

Das sind die Regeln im Überblick:

1. Einzelhandel muss schließen
Alle Geschäfte und Wochenmärkte, die keine Lebensmittel verkaufen, müssen ab Mittwoch schließen. Es bleiben lediglich offen: Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Baby-, Sanitäts- und Tierfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken, Post, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

2. Weihnachten nur im engsten Familienkreis
Die bislang beschlossenen Kontaktbeschränkungen auf max. fünf Personen aus zwei Haushalten, in die Kinder unter 14 Jahre nicht mit eingerechnet werden, bleiben bestehen. Es wird nur in der Zeit vom 24. bis zum 26.12. Ausnahmen geben, dass Feiern im „engsten Familienkreis“ erlaubt sind. Dazu gehören dann: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Nichten/Neffen und deren Haushaltsangehörige.

3. Böllern zu Silvester verboten
Es dürfen in der Öffentlichkeit keine Restbestände aus den Vorjahren gezündet werden und Knaller und Raketen nicht verkauft werden.

4. Schulen und Kitas müssen schließen
In der Zeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar bleiben alle Schulen und Kitas geschlossen. Allenfalls findet der Unterricht dann online statt, die Schulpflicht wird ausgesetzt. Bei Bedarf soll eine Notbesetzung Eltern entlasten.

5. Friseure müssen schließen
Schließen müssen auch Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Lediglich absolut medizinisch notwendige Dienste (Physio-, Ergo- und Logotherapien, Fußpflege) bleiben offen.

6. Versammlungen verboten
Menschen dürfen sich sowohl an Weihnachten als auch an Silvester nicht auf Straßen und Plätzen treffen.

7. Alkoholverbot im Freien
In der Öffentlichkeit bleibt in der Zeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar das Trinken von Alkohol verboten. Verstöße werden dann mit einem Bußgeld belegt. Lieferungen von Kneipen und Restaurants sind aber weiterhin möglich.

8. Singen in der Kirche verboten
Sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann und die Maskenpflicht umgesetzt wird, dürfen Kirchen, Synagogen und Moscheen öffnen. Allerdings ist Singen nicht erlaubt.

9. Ausgangssperren in Hotspots
Verschärfte Ausgangssperren soll in Hotspots gelten, die mehr als 200 Neuinfizierte in der Woche pro 100.000 Einwohner haben. Nur mit einem negativen Corona-Test darf ein Besuch in einem Altenheim erfolgen.

10. Betriebe sollen Ferien geben
Sofern die Möglichkeit besteht, sollen Firmen bis zum 10. Januar Betriebsferien machen oder den Angestellten Homeoffice nahelegen.

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Author
Stephan Heiermann