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Duisburger Polizist tritt auf Wehrlosen ein

Ein Duisburger Polizist soll einen am Boden liegenden Tatverdächtigen mehrmals getreten haben. Mit Schuhen habe der Beamte auch den Kopf des Wehrlosen malträtiert nachdem eine vorausgegangene Fahrzeugkontrolle beinahe eskaliert ist. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat nun Strafbefehl gegen den Polizisten beantragt.

Der betroffene Mehment K. lebt nach eigenen Angaben bereits seit 45 Jahren in Deutschland. Vor etwa elf Monaten, am 25. Juni 2017, versuchten bis zu 250 Menschen aus der Nachbarschaft die Festnahme von Mehment K. nach einer Fahrzeugkontrolle zu verhindern. Ein Großaufgebot der Polizei von 50 Beamten und der Einsatz von Pfefferspray waren notwendig, um die Situation unter Kontrolle zu bringen.

Die Staatsanwaltschaft hat sowohl gegen den Autofahrer als auch gegen den Polizisten Strafbefehl erlassen. Gegen den Autofahrer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten und gegen den Polizisten wegen Körperverletzung. Das Amtsgericht in Ruhrort stimmte den Strafbefehlen in beiden Fällen zu.

Der Vorfall ereignete sich in der Reinerstrasse in Bruckenhausen. Das Fahrzeug von Mehmet K. und seiner Frau stand in einem Parkverbot. Die Polizeistreife forderte den Betroffenen auf, sein Fahrzeug umzuparken und sich auszuweisen. Mehmet K. soll Widerstand geleistet haben. Anstatt der Aufforderung Folge zu leisten, fuhr der Anwohner angeblich damit fort, sein Fahrzeug zu entladen.

Die Polizeibeamten sollen daraufhin dem Anwohner in den Hausflur gefolgt sein. Videokameras sollen das gewaltsame Vorgehen der Polizisten bei der Festnahme des Autofahrers gefilmt haben. Das Video zeige, wie der bereits am Boden liegende Mann von einem der Polizisten dreimal getreten wird, während andere Polizisten den hilflosen Mann festhalten. Die Tritte sollen unter anderem den Kopf und den Oberkörper des Wehrlosen getroffen haben. Im Netz soll es ein Video geben, dass dokumentiert, wie einer der Polizisten den Autofahrer auffordert, stehen zu bleiben. Was im Haus passiert, soll auf diesem Video nicht zu sehen sein.

Mehmet K. droht eine Geldstrafe unbekannter Höhe, dem Polizisten eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Beamte muss darüber hinaus mit weiteren Konsequenzen aus einem Disziplinarverfahren rechnen. Dieses ruht jedoch bis zur endgültigen Vollstreckung des Strafverfahrens. Der betroffene Polizist wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls und noch bis zum heutigen Tag von seinem Dienst suspendiert. Beide Betroffenen können Einspruch gegen die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts einlegen.

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Author
Stephan Heiermann