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Eilmeldung: Finanzielle Unterstützung von Familien erweitert

Nach der Verlängerung des Lockdowns kämpfen viele Familien mit dem Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung. Der Bundestag beschloss deshalb heute, die Kinderkrankentag zu verdoppeln. Der Bund will die dadurch entstehenden Kosten mit 300 Millionen Euro bezuschussen.

Wie die dpa berichtet, hat der Bundestag am heutigen Donnerstag eine Erweiterung der finanziellen Hilfen für Familien beschlossen. Demnach werden die Kinderkrankentage verdoppelt.

Kinderkrankentage können Mütter oder Väter dieses Jahr geltend machen, die nicht zur Arbeit gehen können, weil die Kita oder Schule pandemiebedingt geschlossen ist. Bei einer doppelten Elternschaft stehen Müttern bzw. Vätern nun jeweils 20 Kinderkrankentage zu. Zuvor waren es 10. Allererziehende erhalten die doppelte Menge. Sie können nun 40 statt 20 Kinderkrankentage geltend machen.

Die Novelle dieser gesetzlichen Regelung wurde im Schnellverfahren unter Absprache zwischen Bund und Ländern auf den Weg gebracht. Am Dienstag hatte das Kanzleramt sich mit den Länderchefs auf die Aufstockung der Krankentage geeinigt. Formal muss der heutige Beschluss noch am Montag in einer Sondersitzung vom Bundesrat bewilligt werden. Die Regelung wird dann voraussichtlich rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Das Kinderkrankentagegeld steht allen gesetzlich versicherten Erziehungsberechtigten von unter 12-jährigen Kindern zu, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie sich um ihr Kind kümmern müssen. Es beträgt 90 Prozent des Nettogehalts und wird regulär von der Krankenkasse finanziert.

Gesetzliche Hilfen zur Unterstützung von Eltern im Lockdown

Wer nicht arbeiten kann, weil Kitas und Schulen gerade geschlossen sind oder der Zugang eingeschränkt wurde oder das eigene Kind pandemiebedingt nicht zur Einrichtung kommen soll, hat Zugriff auf verschiedene gesetzlich geregelte Unterstützungen. Diese gelten auch für Arbeitsnehmer, die theoretisch im Homeoffice arbeiten können. Folgende finanziellen Hilfen sieht der Gesetzgeber vor:

• Erstens können Eltern die oben genannten Kinderkrankentage geltend machen, womit ihnen nun zusammengerechnet 40 Betreuungstage offenstehen.

• Zweitens dürfen auch die normalen Krankentage gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschöpft werden, um Kinder zuhause zu betreuen, wenn diese nicht in die Kita oder Schule können.

• Drittens: Eltern die kein Kinderkrankengeld beziehen, können eine staatliche Entschädigung geltend machen, wenn sie wegen pandemiebedingter Einschränkungen kein Betreuungsangebot für ihre Kinder erhalten. Diese Entschädigung entspricht 67 Prozent Lohnersatz und ist auf 2016 Euro monatlich gedeckelt. Die Zahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Wichtig: Wer bereits Kinderkranktage geltend macht, hat ausdrücklich keinen Anspruch auf die Entschädigungszahlung.

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Author
Alexander Grünstedt