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Feuerwerk zu Silvester – hier herrscht in Deutschland Böller-Verbot

2018 neigt sich langsam zu Ende. Auch 2018 wird wieder mit einem Feuerwerk verabschiedet. Dies ist jedoch nicht überall erlaubt. Wo dies tatsächlich verboten ist, lesen Sie hier.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland erst ab dem 28.12. erlaubt. Verschiedene Gefahren lauern bei der Verwendung von unerlaubten Silvesterknallern. Was ist alles zu beachten und wo ist Feuerwerk strengstens verboten.

Feuerwerk aus dem Ausland mit viel höherer Sprengkraft

Vor Wochen bereits warnten Experten vor der massive Sprengkraft von sogenannten Polenböllern, die häufig sogenannte Blitzknallsätze enthalten und wegen ihrer chemischen Zusammensetzung sehr viel stärker reagieren. Wenn solch ein Gegenstand in der Hand explodiere, so drohen schwere Verletzungen an den Händen, sogar der Verlust von Fingern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Feuerwerkskörper nur in vertrauenswürdigen Läden in Deutschland zu kaufen und nicht aus dem Kofferraum an Autobahnparkplätzen.

Schlimmstenfalls können solche Böller zu Tode führen, so wie im vergangenen Jahr in Brandenburg. Dabei starben unabhängig voneinander zwei Männer durch die Verwendung von unsachgemäßen Feuerwerkskörpern. Immer häufiger findet die Polizei im polnischen Grenzgebiet illegale Knaller.

Das sollten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern beachten

Wichtig ist beim Kauf darauf zu achten, nur geprüftes Feuerwerk mit dem DE-Siegel zu erwerben, verbunden mit einer deutschen Gebrauchsanweisung und der Registriernummer. Diese Kennnummer lautet in Deutschland 0589 und steht am Anfang jeder Registriernummer. Gefolgt wird dies von der Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und einer fortlaufenden Nummer.
Kategorie F1 beinhaltet zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons und Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Party-Knaller. Diese dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren gekauft werden. Die Kategorie F2 beinhaltet Raketen, Batterien, Römische Lichter oder Knallkörper und dürfen nur in der Zeit vom 28.12. – 31.12. an Personen über 18 Jahre verkauft werden.
Es ist wichtig, beim Verwenden der Knaller den vorgeschriebenen Mindestabstand von 8 m einzuhalten, was freilich in Städten selten der Fall ist. Das Verwenden von Feuerwerk der Kategorie F2 ist ausschließlich in der Zeit vom 31.12. – 01.01. erlaubt.

Das Verwenden von Feuerwerk zu Silvester ist aber bereits in einigen Regionen und Städten in Deutschland verboten. Das betrifft Orte mit vielen Reetdachhäuser, z.B. auf den nordfriesischen Inseln – ebenso an der Ostseeküste. Düsseldorf verbietet 2018 das Silvesterfeuerwerk in der Altstadt. Das Verbot gilt ab 31. Dezember 20 Uhr bis 1. Januar 2019 um 20 Uhr.

Die Stadt Hannover verbietet Feuerwerk in der Innenstadt. Darüber hinaus sind Raketen in der Innenstadt von Göttingen, in der Tübinger Altstadt und in niedersächsischen Altstädten verboten, so in Lüneburg, Hildesheim, Celle, Hameln, Wolfenbüttel und Bad Gandersheim. Feuerwerksverbote gibt es auch in Bayern in der Nähe von Burgen, Schlössern und historischen Gebäuden.

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Author
Jerry Heiniken