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Finanzloch bei den Öffentlich-Rechtlichen: Wird der Rundfunkbeitrag erhöht?

Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten steigt. Die ARD meldete einen Mehrbedarf von drei Milliarden Euro für die nächste Gebührenperiode.

Die “Bild am Sonntag“ berichtete über finanzielle Engpässe im Haushalt der ARD-Pensionskasse und ARD-Chef Ulrich Wilhelm kündigte für die kommende Gebührenperiode einen Mehrbedarf von drei Milliarden Euro an. Die Kommission des Finanzbedarfs der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten hatte deshalb durchblicken lassen, dass sie eine „moderate“ Erhöhung der Rundfunkgebühren von derzeit 17,50 Euro empfehlen werde. Die „Berliner Morgenpost“ errechnete, dass bei den genannten Zahlen die Gebührenerhöhung „nicht ganz so moderate(n)” 1,70 Euro entsprechen würde. Nächstes Jahr werden ARD und ZDF darüber entscheiden, ob sie eine entsprechende Erhöhung bis 2021 anstreben wollen.

Am Ende müssen die Landesparlamente entscheiden, ob sie einer Gebührenerhöhung zustimmen wollen. Laut WELT zeigt sich allerdings unter den Ministerpräsidenten eine Tendenz, das Thema zu „entpolitisieren“. Zu deutsch: Man möchte das Thema vom Tisch haben und automatisieren. Dies könnte zum Beispiel in Form eines „Index-Modells“ geschehen.

Automatische Anpassung an die Inflationsrate
Wie die Berliner-Morgenpost ausführt, würde beim Index-Modell der Rundfunkbeitrag automatisch entsprechend der Inflationsrate angepasst. Weiter will die Zeitung aus der Hauptstadt wissen, dass dieses Modell in den Länderparlamenten zunehmend Fürsprecher gewinne.

Europa-Klage vom Tisch
Zufällig startete die Diskussion über eine mögliche Gebührenerhöhung wenige Tage nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags geurteilt hatte. Das Beitragsmodell, dass seit 2013 die bedarfsgerechten Beiträge der GEZ ersetzt, war mehrfach in Kritik geraten. Das Landgericht Tübingen hatte dem EuGH unter anderem das Verdachtsmoment vorgelegt, es könne sich bei der Gebühr um eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF handeln. Der EuGH wies die Kritik zurück: Die Rundfunkgebühren seien mit EU-Recht vereinbar und könnten beibehalten werden.

ARD und ZDF begrüßen das Urteil. ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von „Rechtssicherheit auf allen Ebenen“. In einer Mitteilung erklärte er: „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert.“

Seit fünf Jahren wird der Rundfunkbeitrag mit einem Pauschalbetrag pro Haushalt abgerechnet. Es spielt seit 2013 keine Rolle mehr, wie viele Menschen in dem Haushalt leben und ob sie überhaupt die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk wahrnehmen (wollen). Aktuell beträgt der Beitrag 17,50 Euro pro Monat und Haushalt.

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Author
Stephan Heiermann