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Gericht kippt Verordnung zur Schließung von Fitness-Studios

Eine vollständige Schließung aller Fitness-Studios im Corona-Lockdown hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun gekippt. Diese Regelung würde die Inhaber benachteiligen, sachlich gerechtfertigt ist dies nach Ansicht der Richter nämlich nicht.

Die vollständige Schließung von Fitness-Studio im teilweisen Lockdown hat der Verwaltungsgerichtshof von Bayern nun gekippt. Das Gericht entschied, dass diese Anordnung der vollständigen Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Dies geht aus einem am heutigen Tage veröffentlichten Urteil hervor. Eine Regelung in der bayerischen Landesverordnung ist somit außer Vollzug.

In seiner Entscheidung geht der 20. Senat davon aus, dass durch diese Regelung die Inhaber von Fitness-Studios unverhältnismäßig benachteiligt werden, ohne das ein sachlicher Grund vorliegen würden. Somit verstoße diese Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und daher ist eine vollständige Schließung aller Fitness-Studios unverhältnismäßig.

Bei dem Erlass der Einschränkungen sei der Verordnungsgeber davon ausgegangen, das im genannten Umfang ein Individualsport zulässig bleiben solle. Das müsse für Fitness-Studios in dieser Erwägung auch gelten. Rechtmittel sind nach Angaben vom Bayerischen Gerichtshof gegen diesen Beschluss nicht möglich.

Studios im Saarland bleiben dicht

Im Saarland hingegen bleiben die geschlossenen Fitness-Studios auch weiterhin zu, da von Seiten des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mehrere Eilanträge abgelehnt wurden.

Das Gericht teilte am Mittwoch zur Begründung mit, dass ein Ziel der getroffenen Maßnahmen sei, den momentanen exponentiellen Anstieg der Infektionen zeitnah wieder auf einen nachverfolgbare Größe zu senken. Damit solle unter anderem eine Überforderung des Gesundheitssystems vermieden werden. Auch tragen diese Maßnahmen dazu bei, für weniger Freizeitkontakte zu sorgen, so die Meinung der Richter. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.

Klagen auch in Hamburg

Auch ändern die bestehenden Hygienekonzepte nach Einschätzung des Gerichts nichts daran, dass in Fitness-Studios eine große Anzahl an wechselnden Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommt. Zwangsläufig würde es auch wieder zu einer Erhöhung der Sozialkontakte kommen, da eine Öffnung dazu führe, dass sich Menschen in der Öffentlichkeit bewegen, um zum Studio zu gelangen.

Daher sei eine Betriebsuntersagung durchaus verhältnismäßig. Sie ist zeitlich befristet und es gibt durch den Bund und auch die Landesregierung entsprechende Hilfsmaßnahmen zur Existenzsicherung von Unternehmen.

Gegen die Corona-Verordnung hat auch in Hamburg die Fitness First geklagt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Hamburg zugunsten der Kette entschieden. Kurz darauf erließ aber das Oberverwaltungsgericht eine Verfügung, wonach die Studios in der Hansestadt geschlossen bleiben müssen. Dies gelte solange, bis die zuständige Kammer darüber entschieden habe. Dies könne aber nach Einschätzung von Experten noch mehrere Tage oder gar Wochen dauern.

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Author
Stephan Heiermann