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GEZ-Urteil: Kritiker ernüchtert – Doppelzahler können aufatmen

Kritiker der GEZ klagen seit zwei Jahren gegen die Zwangsgebühr. Einige fühlten sich sogar unfair benachteiligt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun darüber entschieden. Grundsätzlich bleibt der Rundfunkbeitrag bestehen, wie er ist. Nur Doppeltzahler werden künftig entlastet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag gemäß Grundgesetz rechtens ist. Eine Änderung gibt es für Menschen mit zwei Wohnsitzen. Diese mussten bisher doppelt zahlen. Nun haben die Richter in Karlsruhe entschieden, dass sie vom zweiten Beitrag befreit werden können. Das Urteil fordert, dass es bis Mitte 2020 den Betroffenen möglich sein muss, einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Rundfunkbeitrag stellen zu können.

Die Kläger dürften mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein. Sie hatten bemängelt, dass Singles stärker belastet seien als Wohngemeinschaften. Seit 2013 zahlen Privatleute pro Wohnung 17,50 Euro im Monat. Singles müssen weiterhin den vollen Betrag zahlen, wohingegen Wohngemeinschaften, die 17,50 Euro beliebig untereinander aufteilen können.

Weiter wurde beklagt, dass seit 2013 jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag, der die GEZ-Gebühr ersetzt, zu zahlen habe, unabhängig davon, ob die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen dort überhaupt in Anspruch genommen würden. Dies sei im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof erklärte dazu: “Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Weiter entschied das Gericht über die kritische Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine versteckte Steuer sei. Laut heutigem Urteil ist er es nicht. Darüber hinaus sahen auch Unternehmen sich benachteiligt. Sixt hatte dagegen geklagt, dass sie für jedes Fahrzeug und jede Niederlassung zahlen müssen. Auch hier urteilten die Richter in Karlsruhe, dass die Beitragspflicht für Unternehmen so wie sie 2013 eingeführt wurde, rechtmäßig sei.

Vor 2013 wurde die Rundfunkgebühr danach bemessen, wie viele Empfangsgeräte in Haushalten samt Fahrzeugen vorlagen. Um dies zu ermitteln, waren rechtlich umstrittene und aufwendige Kontrollen notwendig. Hinzu kam, dass es durch das Internet immer unersichtlicher wurde, wer wo wieviel vom Angebot der Öffentlich-Rechtlichen konsumiert.

Der Rundfunkbeitrag finanziert die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF, die darunterfallenden Regionalsender und das Deutschlandradio. 2017 nahmen die Sender knapp acht Milliarden Euro über die Zwangsgebühr ein.

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Author
Stephan Heiermann