

Die Zahl der Arbeitslosen steigt wieder stetig in Deutschland und die Quote liegt zurzeit bei 6,5 Prozent. Aus der Industrie kommen jetzt weitere Hiobsbotschaften: Im Laufe des Jahres sollen mindestens weitere 150 000 Arbeitsstellen im Sektor in Deutschland gestrichen werden. Hinzu kommt, dass zurzeit alle 20 Minuten eine deutsche Firma pleitegeht. Wer jedoch in diesem Jahr die Arbeit verliert, dem steht Schlimmes bevor. Das eher großzügige Bürgergeld wurde nämlich laut einem Beschluss im Bundestag am 5. März abgeschafft, und schon ab dem 1. Juli gilt die neue Grundsicherung. Und die sieht zuerst einmal nach, was jemand, der sich als arbeitslos meldet, auf die hohe Kante gelegt hat.
Notgroschen genauestens überprüft
Bisher galt die Regel, dass Arbeitslose erst nach einer Karenzzeit von zwölf Monaten anfangen mussten, auf ihr Gespartes zurückzugreifen. Auch hier wurden gewisse Grenzen gesetzt. So durften Alleinstehende bis zu 40 000 Euro an Angespartem haben, ohne dass dies den Leistungsbezug eingeschränkt hätte. Nicht wird bei der Grundsicherung die Karenzzeit wegfallen, die Schonbeträge fallen auch weit niedriger aus und sind nach Alter gestaffelt. Demnach dürfen sehr junge Arbeitslose bis zu einem Alter von 20 Jahren 5000 Euro auf dem Sparbuch haben, während 21- bis 29-Jährige bis zu 10 000 Euro als Vermögen haben dürfen, das nicht von den Behörden bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt wird. Arbeitslose im Alter von 40 bis 49 Jahren erhalten einen Schonbetrag von 12 500 Euro, und wer im Alter von 50 Jahren oder älter seine Arbeit verliert, darf noch 15 000 bis 20 000 Euro auf der hohen Kante liegen haben. Wer mehr als den Schonbetrag angespart hat, muss erst einmal vom Notgroschen leben und wird dabei auch noch von den Behörden genauestens überwacht.
Betrifft alle Spararten
Mit der neuen Grundsicherung wird auch kein Unterschied darin gemacht, wie das Geld angespart wurde. Nicht nur das herkömmliche Spargeld- oder Tagesgeldkonto ist betroffen, sondern auch alle anderen Investitionen. In diesen Zeiten, in denen das ETF-Sparen fürs Alter besonders beliebt ist, müssen die Depots im Falle einer Antragstellung auf Grundsicherung aufgelöst werden. Von der Berechnung des Vermögens ausgenommen sind freiwillige Rentenversicherungen und Riester- oder Rürup-Verträge. Die Bundesregierung verteidigt die harten neuen Maßnahmen mit der Begründung, dass der Anspruch auf staatliche Mittel denjenigen zugutekommt, die tatsächlich keine ausreichenden Mittel für das tägliche Leben zur Verfügung haben.