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Hohe Abschlagszahlungen: Das müssen Verbraucher unbedingt wissen

In den letzten Tagen erhielten viele Verbraucher Abschlagsberechnungen, die ihnen die Tränen in die Augen treiben. Monatliche Beträge von über 1000 Euro sind keine Seltenheit. Verbraucher sollten sofort reagieren! Sie müssen wissen, dass sie diesen Forderungen widersprechen können. Beistand kommt von den Verbraucherschutzzentralen.

Die Gasversorger rechnen mit Preiserhöhungen um zehn bis 15 Prozent und geben diese in Form der Abschlagszahlungen an die Verbraucher weiter. Je nach Wohnort rechnen die Anbieter aber mit weit höheren Preisanstiegen – in der Annahme, dass die Heizkosten weiter steigen könnten. Lag die monatliche Gasrechnung bis letzten März bei 150 Euro, so kann diese nun leicht über 1000 Euro liegen. Für die meisten Verbraucher ist das eine Katastrophe. Die Verbraucherschutzzentralen raten dazu, solche Rechnungen genau zu überprüfen. Das müssen Sie dazu wissen:

Die Versorger verteidigen die hohen Abschlagszahlungen damit, dass man hohe Nachzahlungen nach dem Winter vermeiden wolle. Experten raten, dass Verbraucher sich darauf nicht einlassen sollten. Denn wenn der Anbieter in die Insolvenz geht, ist das eingezahlte Geld weg. Stattdessen sollten Verbaucher zu befürchtende Nachzahlungen lieber selbst zur Seite legen.

Gas-Abschlagszahlungen müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren. Wenn die Gas-Abschlagszahlung zu hoch erscheint, sollten Verbraucher sich schnellstmöglich mit dem Gasversorger in Verbindung setzen.

  • Rechnen Sie Ihrerseits nach, wie hoch die Abschläge sein müssten.
  • Belegen Sie in Ihrem Schreiben, wie hoch ihre Abschlagsrechnung bisher war und wie hoch sie durch die aktuelle Preisanpassung sein müsste.
  • Falls in Ihrer Wohnung Maßnahmen ergriffen worden sind, um Heizkosten zu sparen. Nennen Sie diese.
  • Erklären Sie, dass Ihr Verbrauch im kommenden Winter sinken wird, z.B. weil Sie die Heiztemperatur absenken werden.
  • Prüfen Sie Ihren Vertrag genau. Wurde ein Festpreis vereinbart? Dann gilt der auch noch.

Achtung: Der Gasversorger kann ein Widerspruchsschreiben als Sonderkündigung werten. Formulieren Sie deshalb explizit, dass dieses Schreiben keine Kündigung ist. Falls der Anbieter mit einer Kündigung reagiert, müssen Sie sofort Widerspruch einlegen und den Anbieter auffordern, weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Konditionen zu liefern.

Ein Beispieltext der Verbraucherzentrale lautet:
“Mein Widerspruch gegen die nicht zulässige einseitige Abschlagserhöhung kann nicht als Kündigungserklärung gewertet werden. Ich habe nicht ausdrücklich eine Kündigung des Vertragsverhältnisses erklärt und ich habe auch nicht eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ich mich einseitig von dem Vertragsverhältnis lösen möchte. Die Belieferungseinstellung würde die Verletzung Ihrer Vertragspflichten darstellen und könnte Schadensersatzansprüche auslösen, die ich mir Ihnen gegenüber ausdrücklich vorbehalte.”

Wenn der Anbieter sich querstellt, können Sie sich an die Verbrauchzentrale wenden. Lassen Sie sich im schlimmsten Fall durch einen Rechtsanwalt beraten.

Kommentare anzeigen

  • Wie war das nochmal? Der Gaspreis kann sich um 15% erhöhen? Und dann muss man anstatt mit 150 € monatlicher Abschlagszahlung, mit 1000 € rechnen??
    Hat sich da der Verfasser vertan? Vielleicht sollte es heißen "der Gaspreis kann um das 10 bis 15-fache steigen...". Das kommt wohl dann eher hin?
    Aber warscheinlich ist das bezeichnend für die momentane Lage: keiner blickt mehr durch, und keiner weiß mehr, von was man redet...

    *Anmerkung der Redaktion: Je nach Wohnort rechnen die Anbieter mit weit höheren Preisanstiegen - in der Annahme, dass die Heizkosten weiter steigen könnten. Wir haben das ergänzt. Vielen Dank für den Hinweis.

  • Es wird jeden Tag was anders von "Experten" erzählt und wir werden nur verdummt - ohne es zu merken.

  • ein Rechtsanwalt macht die Buden der Deutschen nicht warm, das geht nur dann wenn man vom Staat lebt, würde ich mal mutmaßen

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Jerry Heiniken