

Es mag zwar im Augenblick nicht so aussehen, aber auch in diesem Jahr wird der Frühling kommen. Eifrige Gärtner sind bereits im vollen Gang, ihren Garten für dieses Jahr zu planen und vorzubereiten. Auch in den Discountern, Baumärkten und Gartenzentren macht sich die Vorfreude auf den Frühling und Sommer breit. Samenpäckchen, Gartenwerkzeug und Frucht- sowie Heckenpflanzen nehmen wieder ihren rechtmäßigen Platz in der Verkaufsarena ein.
Allerdings kauft nicht jeder seinen Pflanzenschmuck in deutschen Geschäften. In den sozialen Medien und auf den auf Hortikultur spezialisierten Foren herrscht ein reger Austausch, wie man die Grünflächen mit außergewöhnlichen oder exotischen Pflanzen, die sonst nicht in Deutschland frei erhältlich sind, verschönern kann. Beim Kauf von Pflanzen außerhalb des herkömmlichen Einzelhandels ist jedoch höchste Vorsicht geboten: Wer etwas Falsches pflanzt, kann mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro bestraft werden.
EU-Verordnung mit langer Liste
Seit 2015 gibt es in der EU die Verordnung zur „Prävention und dem Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten“. Diese beinhaltet eine Liste von 88 Pflanzen und Tieren, die unter keinen Umständen nach Europa eingeführt werden dürfen. Hinzu kommt eine weitere Liste des Bundesamts für Naturschutz, die die europäische Verbotsliste mit weiteren 40 Pflanzenarten ergänzt. Darunter befinden sich mehrere Pflanzen, die sich als verblüffend einheimisch anhören, aber einen Ursprung ganz woanders haben und hierzulande die Flora und Fauna schwer in Bedrängnis bringen können. Riesenrhabarber oder Weidenblatt-Akazie gehören zu den Gewächsen, die in Deutschland als invasiv angesehen werden und unter keinen Umständen entweder im eigenen Garten angepflanzt oder in der Natur ausgesetzt werden dürfen.
Pampasgras ist nicht gleich Pampasgras
Besondere Vorsicht ist bei dem auch in Deutschland im Laufe der letzten Jahre so beliebten Pampasgras geboten. Viele nutzen das meterhohe Gewächs als einen Blickfang, aber eine Art ist sowohl auf der deutschen als auch auf der EU-Verbotsliste ganz oben: das Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata). Diese Art hat die Angewohnheit, sich in rasender Geschwindigkeit auszubreiten und nicht nur in Gärten, sondern auch auf Feldern einheimische Pflanzen zu verdrängen. Das Verbot wurde erst im Jahre 2019 verhängt und viele Gärten könnten immer noch diese Pflanze beherbergen. Wer erwischt wird, muss nicht die eigenen Pflanzen und die Gebiete, in die sie sich ausgebreitet hat, auf eigene Kosten entfernen, sondern auch mit hohen Bußgeldern rechnen.