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Impfzertifikate laufen ab: Das gilt jetzt für die Urlaubssaison

Viele Menschen haben in der Vergangenheit die CovPass- oder Corona-Warn-App genutzt und sich ein digitales Impfzertifikat besorgt. Nun aber fordern die technischen Helfer die Anwender dazu auf, die Gültigkeit der Zertifikate zu überprüft, da sie bald ablaufen. Das ist nun besonders bei Reisen zu beachten.

In den vergangenen Tagen haben viele Bundesbürger, die sich früh für eine Corona-Schutzimpfung entschieden haben, eine Warnung von ihrer CovPass- oder Corona-Warn-App erhalten. Die Meldung weist darauf hin, dass das Impfzertifikat bald abläuft. Für viele bedeutet dies ein Schock, steht doch die Urlaubssaison unmittelbar bevor und Reisen sind geplant. Denn noch immer verlangen einige Länder einen aktuellen Nachweis einer Impfung, um einreisen zu können. Die wichtigsten Fragen sollen hier erläutert werden.

Grundsätzlich ist es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums so, dass die Zertifikate eine digitale Gültigkeit von 365 Tagen haben. Aus technischen Gründen sei dies nicht anders darstellbar und beinhaltet eine Vorwarnung von vier Wochen vor dem regulären Verfall des Nachweises.

Dies bedeutet nun aber nicht, sich um einen erneute Impfung bemühen zu müssen. Sofern man eine Booster-Impfung erhalten hat, gilt man als dauerhaft gesichert. Eine vierte Impfung wird aktuell nur für Personen mit einer Immunschwäche empfohlen. Aber auch Menschen, die älter als 70 Jahre alt sind oder in einer Pflegeeinrichtung leben, wird eine Auffrischung nahegelegt.

Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts soll es in den nächsten Wochen eine aktualisierte Version der CovPass-App geben. Damit soll es den Nutzern ermöglicht werden, ihr Zertifikat selbständig zu verlängern. Gleiches gilt übrigens auch für die bundeseigene Corona-Warn-App, teilte die Regierung auf ihrer Internetseite mit.

Als Alternative zur digitalen Version können sich Nutzer im Notfall auch an eine Apotheke wenden, die einen QR-Code zur Verfügung stellen kann, der dann maschinell als neues Zertifikat lesbar ist. Das Gesundheitsministerium weist aber darauf hin, dass dies nur in absoluten Ausnahmefällen mit hoher Dringlichkeit möglich ist, da das Update unmittelbar vor der Veröffentlichung steht.

Und so gilt für alle Reisenden am Ende, sich über die geltenden Regeln in dem Urlaubsland selbst zu informieren. Europaweit ist die zweite Impfung lediglich 270 Tage gültig. So ist es also möglich, bei Urlaubsantritt als ungeimpft zu gelten, sollte man nicht eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Lediglich Kinder und Jugendliche sind von dieser Regelung ausgenommen. Mit der Booster-Impfung wird dann ein neues Zertifikat ausgestellt, welches keine zeitliche Beschränkung hat. Einem entspannten Urlaub steht somit nichts mehr im Wege.

Kommentare anzeigen

  • Frage, wo wird ein Impfzertifikat verlangt? Dort fahre bzw Fliege ich gar nicht hin.
    In Dubai benötigt man einen 72 Std PCR TEST um einreisen zu können.
    Das selbe in Ägypten wenn überhaupt.
    Nach Deutschland fahr ich sowieso nicht.
    Da fliege ich lieber nach Moskau.
    Deutschland ist mir zu LINKSRADIKAL und zu gefährlich. Dort Geschehen zu viele Atentate moslemisch motiviert.
    Wird dann aber von den Medien herunter gespielt. Traurig aber leider war.

  • Haut rein das Zeug.
    Der Booster rettet uns alle, vor Allem die Reisefreiheit.
    Im Herbst wird sich dann zeigen, ob diese nutzlose Boosterimpfung von Karlchen immernoch als unbefristet gilt.
    Die Lobbyisten möchten uns doch gerne die 4.Impfung und mehr verabreichen, notfalls unter Druck.
    Gibt es wirklich noch solche Schafe, die dieser verlogenen Politik nur einen Hauch glauben?
    Die so viel beschimpfen Queerdenker hatten die Impfpflicht frühzeitig vorausgesagt. Und sie hatten, wie in so vielen eingetretenen Fakten, stets recht.
    Und nein, ich meine nicht die Spinner, die an Marsmännchen glauben......

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Stephan Heiermann