

In Deutschland sind zurzeit 49,49 Millionen Pkw zugelassen, und die wenigsten Fahrer, die ihre Kraftfahrzeuge tagtäglich auf den Straßen steuern, sind sich im Klaren darüber, dass ihr Auto mit einem automatischen Notrufsystem ausgestattet ist. Der Technische Überwachungsverein, kurz TÜV, ist allerdings sehr auf diese sogenannte eCall-Funktion aufmerksam und darauf bedacht, dass diese auch ordnungsgemäß in Betrieb ist.
Das eCall-System in Kraftfahrzeugen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ermöglicht im Ernstfall, über Notrufleitstellen einen Alarm abzugeben, der die Ortung des Fahrzeugs ermöglicht. Das Problem ist, dass die Technologie für das 2G-Netzwerk entwickelt wurde, das ab nächstem Jahr im ganzen Land abgestellt wird. Damit verstoßen laut Angaben des ADAC bald rund 16 Millionen Kraftfahrzeuge gegen die Vorschriften für die Verkehrstauglichkeit.
Veraltetes Notrufsystem aus dem Jahr 2026
Das eCall-System in Fahrzeugen ist seit dem Jahr 2018 gesetzlich vorgeschrieben und viele Autobauer aller Marken haben das 2G-System sogar bis zu diesem Jahr als Ausgangspunkt für die Installation genutzt. Eine Überprüfung der Notruffunktion gehört deshalb auch zu den Punkten, die der TÜV bei der zweijährlichen Inspektion in Betracht zieht, bevor die Techniker die begehrte Plakette verleihen. Mit dem bundesweiten Abschalten des 2G-Netzwerks kann der Notruf in 16 Millionen Fahrzeugen nicht mehr abgesetzt werden und die betroffenen Wagen könnten deshalb ab dem Jahr 2028 als verkehrsuntauglich erklärt und aus dem Verkehr gezogen werden. Jetzt mischt sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in die Sache ein und schickt eine Anweisung an die TÜV‑Prüfer.
Neues Gesetz erforderlich
Laut einer Meldung des KBA sollte das Ausfallen des Notrufsystems aufgrund der abgestellten Infrastruktur von den Prüfern nicht automatisch als eine „Nichtkonformität des Fahrzeugs mit den Genehmigungsvorschriften“ betrachtet werden. Dennoch haben die Prüfer Einwendungen, denn bei der Hauptuntersuchung eines Kraftfahrzeugs muss unterschieden werden, ob der Ausfall des Notrufsystems aufgrund eines Fahrzeugfehlers oder wegen des abgestellten Netzwerk-Systems entstanden ist. Da sich dies aufgrund der abgestellten Infrastruktur nicht endgültig erweisen lässt, muss ein neues Gesetz her, das das Funktionieren des Notrufsystems nicht mehr als eine Notwendigkeit für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs vorsieht. Bis eine Entscheidung gefallen ist, sollten sich Kfz-Halter über das eCall-System ihrer Wagen informieren. Das veraltete 2G-System kann auf 4G oder 5G umgerüstet werden, was aber mit erheblichen Kosten für den Fahrzeughalter verbunden ist.