Iran-Krieg: Evakuierte müssen für Rettungsaktion geradestehen

Die ersten Flugzeuge aus dem Kriegsgebiet im Nahen Osten sind wieder zu Hause in Deutschland angekommen und die Freude ist groß, wieder sicheren Boden unter den Füßen und einen raketenfreien Himmel über dem Kopf zu haben. Mehr als 30 000 Deutsche, besonders in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wurden von den Kriegshandlungen überrascht und mussten auf die Bundesregierung hoffen, um in Sicherheit zu kommen. Die Evakuierungsmaßnahmen für eine so große Anzahl von Touristen werden allerdings nicht billig kommen und es stellt sich die Frage, wer für die Rettungsaktion finanziell geradestehen wird. 

Schwierige Logistik

Im Ausgangspunkt sind die Fluggesellschaften, bei denen die Touristen ihren Rückflug gebucht haben, für den Rücktransport verantwortlich. Da der Luftraum über dem Nahen Osten allerdings weitgehend gesperrt ist, kann sich ein Rückflug über konventionelle Luftfahrtstrecken als äußerst schwierig erweisen. Deshalb hat sich die Bundesrepublik nach erstem Zögern dazu entschlossen, Evakuierungsflüge für deutsche Staatsbürger vom Flugplatz in Oman aus zu bewerkstelligen. Dorthin werden die Touristen aus den Krisengebieten mit Bussen oder Leihwagen transportiert. 

Keine Rückerstattung 

In einer ähnlichen Aktion nach dem Überfall der Hamas auf Israel im Jahre 2023 kam zum Vorschein, dass sich die Evakuierungskosten per Passagier auf etwa 500 Euro beliefen. Damals wurde den deutschen Evakuierten aus Israel eine Beteiligung von 300 Euro per Person in Rechnung gestellt. In der neuesten Massenevakuierung verlangt die Bundesregierung, dass die Reisenden den gleichen Preis zahlen, den sie für einen regulären Linienflug in der Economy-Class – also nicht Billigflug – hätten ausgeben müssen. Der Durchschnittspreis für einen Flug zwischen Maskat und Frankfurt lag vor dem Kriegsbeginn bei etwa 600 Euro. Wer dies nicht bezahlen will, muss darauf warten, dass die Fluggesellschaft, mit der der Rückflug gebucht wurde, einen Transport zur Verfügung stellt. Dabei müssen die Evakuierten beachten, dass sie kein Recht auf eine Rückerstattung von ihrem Reiseveranstalter haben, wenn sie sich für einen Evakuierungsflug der Bundesregierung entscheiden. 

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  • Da sieht man mal das es nur ums Geld geht, und das ein Menschenleben in Notsituationen nichts zählt. Schade

  • Wer in oder über Krisengebiete fliegt muss sebst bezahlen, das ist ok!

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Alexander Grünstedt