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Karl Lauterbachs Corona-Pläne könnten bald verfassungswidrig sein

Karl Lauterbachs Corona-Pläne könnten zum Vorwurf des Verfassungsbruchs gegen den Gesundheitsminister führen. Dies folgt auf die Ankündigung des Gesundheitsministers, keine Änderung der Corona-Regeln in Erwägung ziehen zu wollen, solange der letzte Long-Covid-Kranke noch nicht genesen ist.

In den letzten Wochen haben mehrere Länder um die Erlaubnis gebeten, einige der Corona-Vorschriften aufzuheben. Einige wollen die Isolationspflicht abschaffen, und Bayern und Schleswig-Holstein planen zum Beispiel auch die Abschaffung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sind die Anträge der Länder zu einem “Überbietungswettbewerb” geworden: “Welches Land kann zuerst lockern?”. Dies sagte er gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Er glaubt, dass trotz der derzeit sinkenden Infektionszahlen gute Chancen bestehen, dass Deutschland noch eine Winter-Corona-Welle erleben wird.

Für Karl Lauterbach ist es daher zu früh, die Regeln zu lockern. Doch dann ging er mit dieser Aussage noch einen Schritt weiter, was ihm heftige Kritik einbrachte. Auf einer Long-Covid-Konferenz in Jena erklärte der Gesundheitsminister, die Pandemie wäre “erst beendet, wenn sie auch für diejenigen beendet ist, die an Long-Covid erkrankt sind.”

Kann der Gesundheitsminister die Pandemie aber wirklich verlängern? Der Verfassungsexperte Volker Boehme-Neßler, Professor an der Universität Oldenburg, warnt in einem Interview mit der BILD davor, dass dies verfassungswidrig sein könnte. Er weist darauf hin, dass die Frage, ob die Pandemie vorbei ist oder nicht, “keine willkürliche, politische Entscheidung des Bundesgesundheitsministers ist”.

Boehme-Neßler warnt, dass der Gesundheitsminister ernsthaft Gefahr läuft, gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn er sich entscheidet, die Augen vor der Realität zu verschließen und die Pandemie künstlich über den Zeitpunkt hinaus zu verlängern, an dem Corona keine Gefahr mehr für das Gesundheitssystem darstellt.

Die derzeitigen Beschränkungen wie die Isolationspflicht und die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sind laut Boehme-Neßler nämlich “Eingriffe in Freiheitsgrundrechte”. Die Maßnahmen seien nur aufgrund einer Ausnahmesituation in Kraft und “wenn die Einschränkung einer Freiheit nicht mehr erforderlich ist, muss sie sofort beendet werden.”

Foto: Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur

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  • Mit der Verfassung, richtiger dem Grundgesetz, geht es, scheint mir, wie mit der StVO. Beide sind erträglich rechtens aber keiner hält sich daran. So ist das nun mal in einem Rechtsstaat. Man kennt das Recht nicht, glaubt aber im Recht zu sein. Dabei kommt es nicht darauf an Recht zu haben, man muß es auch bekommen, sagte mir mal ein Anwalt. Bekommen kann man aber nur, was man sich leisten kann, außer Krankheiten. Damit sind wir aber schon wieder bei der Frage: Wem dient das Recht? In der Gewaltenteilung einer Demokratie ist die Judikative eine selbständige "Gewalt" neben der Exekutive und der Legislative. Zu letzterer gehört nun aber der Justizminister woraus folg, daß die Judikative von der Legislative ... Wie kann letztere da selbständig sein? Die Antwort hat mir noch keiner gegeben.

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Kai Degner