

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Wie sich nun herausstellt, verlieren Kassenpatienten mit dem neuen Sparpaket weitaus mehr als gedacht.
Kaum jemand würde bestreiten, dass Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen notwendig sind. Das soeben vom Bundestag verabschiedete Sparpaket muss irgendwie eine riesige Finanzlücke von 19 Milliarden Euro schließen. Bei einer solchen Aufgabe ist es nahezu unmöglich, alle zufrieden zu stellen, doch ein Detail sorgt nun zu Recht für Empörung, weil es so viel Schaden anrichtet.
75 Millionen Kassenpatienten künftig benachteiligt
Es ist nur ein Satz, doch faktisch macht seine Formulierung eines der wichtigsten Rechte von 75 Millionen Kassenpatienten zunichte. Gleichzeitig wird es sie viel Geld kosten. „Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, wird gestrichen“, heißt es im Sparpaket. Nur eine Handvoll Worte und doch mit schwerwiegenden Folgen.
In den letzten Jahren sahen sich zahlreiche Krankenkassen gezwungen, ihre Zusatzbeiträge nicht nur einmal für das kommende Jahr, sondern auch im Laufe des Jahres zu erhöhen, um mit den steigenden Kosten Schritt zu halten. Die Krankenkassen waren stets verpflichtet, ihre Versicherten über diese Erhöhung zu informieren: Nach Erhalt der Mitteilung hatten Kassenpatienten dank des Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln – unabhängig davon, wie lange sie bereits bei der bisherigen Krankenkasse versichert waren. Millionen von Menschen konnten auf diese Weise Geld sparen.
vzbv: Sonderkündigungsrecht wurde ausgehöhlt
Doch wie sollen die Versicherten von ihrem Sonderrecht Gebrauch machen, wenn sie keine Mitteilung mehr darüber erhalten, dass ihr Zusatzbeitrag erhöht wird? Die Frist für den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist auf das Ende des Monats begrenzt, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird.
Ramona Pop, Vorstandsmitglied des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), spricht von einer faktischen „Aushöhlung“ des Sonderkündigungsrechts: „Ohne klare Informationspflicht können Versicherte nach einer Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln.“
Fehler oder „Hütchenspielertrick“?
Was sagt die Regierung als Antwort auf die Kritik? Die ursprüngliche Absicht hinter der oben genannten Ergänzung war offenbar, Bürokratie und Kosten zu reduzieren: Gesetzliche Krankenkassen sollten künftig keine Briefe mehr an die Versicherten versenden müssen, um sie über zusätzliche Beitragserhöhungen zu informieren. Stattdessen würde eine E-Mail ausreichen. Wie daraus dann eine vollständige Streichung der Benachrichtigungspflicht wurde, ist unklar.
Sicherlich würden die Krankenkassen deutlich mehr Geld einnehmen, wenn Kassenpatienten daran gehindert würden, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln, aber fair wäre dieser Schritt nicht. Janosch Dahmen (Grüne) bezeichnet dies als „politischen Hütchenspielertrick“.
Einige in der Koalition behaupten weiterhin, die Streichung diene dem „Bürokratieabbau“, andere geben jedoch allmählich zu, dass ein Fehler gemacht wurde. Wie der Merkur schreibt, wurde mitgeteilt, dass die Informationspflicht der Krankenkassen zu einem späteren, noch nicht festgelegten Zeitpunkt wieder in das Gesetz aufgenommen werden soll. Bis dahin sind jedoch Millionen von Versicherten benachteiligt, wenn ihre Krankenkasse eine unerwartete zusätzliche Beitragserhöhung einführt.