Kategorien: News News-App

Lockdown-Verlängerung bis 18. April

Die gegenwärtigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Deutschland sollen nun bis zum 18. April verlängert werden, wie aus Verhandlungskreisen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und –präsidenten bekannt wurde. Entsprechend sollen die Länder die noch bis zum 29. März laufenden Verordnungen jetzt anpassen.

Seit dem Nachmittag wird in der Bund-Länder-Rund über weitere Beschlüsse im Kampf gegen Corona in einer Videoschalte beraten. Zuletzt hatten sich die Beteiligten am 3. März auf erste Lockerungen geeinigt, bei denen es unter anderem erlaubt war, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen können. Ebenso war ein dezidierter Öffnungsplan erarbeitet worden.

Rückkehr zum Shutdown

Doch im Angesicht der stark steigenden Infektionszahlen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 107,3 pro 100.000 Bewohner am Montag, wird es keine weiteren Öffnungen geben. Bund und Länder gehen aktuell davon aus, dass bereits „im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist«. So sind die Teilnehmer sich einig, dass die Notbremse, die beim letzten Treffen vereinbart worden ist, „konsequent“ umgesetzt werden muss.

Konsequente Notbremse soll kommen

Die Notbremse muss dann gezogen werden, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100er-Inzidenz überschritten wird, die vorhergehenden Corona-Maßnahmen müssen dann wiedereingesetzt werden. So dürfen nur noch private Kontakte mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes getätigt werden. Kinder bis 14 Jahre zählen aber nicht dazu. Schließen müssen auch Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Sportanlagen.

Am vergangenen Freitag hatte Hamburg die Notbremse gezogen, doch veränderten andere Bundesländer die Bestimmungen für sich wohlwollend.

Neben der Notbremse herrscht in anderen Punkten der Vorlage weiter Uneinigkeit. Bund und Länder müssen darüber hinaus klären, wann und wie Schulen und Kindergärten schließen werden. Auch ist eine Maskenpflicht im Unternehmen wie auch die Erweiterung der Testpflicht in Betrieben ein strittiger Punkt.

Zudem bleibt weiter offen, ob Verwandtenurlaub über Ostern erlaubt werden solle. So sind Lockerungen vom Kanzleramt ins Spiel gebracht worden. „Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage hat eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können“, heißt es dazu in dem Papier. Zwischen dem 2. und dem 5. April sollen demnach Treffen mit bis zu vier weiteren Personen außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt sein. Auch hier werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet.

Allerdings wird dieser Vorschlag von der Mehrheit der Länder abgelehnt. So hat sich Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein vehement gegen laxere Bestimmungen gewehrt. Wichtiger wären gute Schutzkonzepte, um Gaststätten zu öffnen und nicht die Treffen ins Private zu verlagern.

Social
Author
Stuart Henderson