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Mallorca führt heftige neue Bußgelder ein

Wer einen Urlaub auf Mallorca plant, sollte wissen, dass die Regeln und Vorschriften auf der Baleareninsel in diesem Sommer deutlich verschärft werden. Besucher, die gegen die Vorschriften verstoßen, können nun mit Bußgeldern von bis zu 3000 Euro belegt werden.

Die neuen, strengen Regeln auf Mallorca richten sich gegen diejenigen, die ihren Urlaub mit Feiern und Trinken verbringen wollen. Nach zahlreichen Beschwerden von Anwohnern und mehreren von der Polizei gemeldeten schweren Ausschreitungen hat die Stadtverwaltung von Palma beschlossen, härter als bisher gegen den Sauftourismus vorzugehen.

Bereits seit einiger Zeit werden bestimmte touristische Zonen, wie die berühmte “Schinkenstraße” (Carrer Missió de San Diego), zwischen April und Oktober von der Polizei überwacht, um übermäßigen Alkoholkonsum einzudämmen. Nun wird dieses Gebiet um vier weitere Zonen erweitert, in denen Alkoholverstöße in diesem Sommer streng geahndet werden. So werden nun auch andere Straßen in der Gegend zwischen dem Megapark und dem Dino-Minigolfplatz sowie die berühmte “Bierstraße” (Carrer Miquel Pellisa) einbezogen.

Wie Palmas Sicherheitschefin Joana Adrover auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Polizei erläuterte, gelten für diesen erweiterten Bereich eine Reihe von Vorschriften, mit denen Gewalt und Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss unterbunden werden sollen.

Bereits seit letztem Sommer gelten mehrere Regeln. Zu diesen gehören ein Verbot der Alkoholwerbung, des Pauschaltrinkens und des Verkaufs von Alkohol auf der Straße sowie eine Reihe von Maßnahmen, um trinkende Menschenmengen von den Straßen fernzuhalten.

Die neuen Vorschriften zielen jedoch darauf ab, Alkoholkonsum und betrunkenes Verhalten direkter zu unterbinden: Sie enthalten eine Liste von Situationen, die strafbar sind. Dazu gehören:
Störung des öffentlichen Friedens durch beleidigendes oder lautstarkes Fehlverhalten.
Verschmutzung der Umwelt.
Zerstörung oder Beschädigung von öffentlichem Eigentum.
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Behinderung der Benutzung öffentlicher Straßen durch organisierte Massenansammlungen sowie ein Verbot der Aufforderung zum Massenalkoholkonsum in öffentlichen Bereichen (z. B. auf der Promenade oder am Strand).

In den Zonen, in denen die Verordnung gilt, können die Strafen für die oben genannten Verstöße höher sein als in anderen Bezirken: Die BILD berichtet, dass bei schweren Ruhestörungen oder Belästigungen unter Alkoholeinfluss Bußgelder von bis zu 3000 Euro fällig werden können.

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Kai Degner