

Mit fast sofortiger Wirkung – eine Entscheidung wie ein Hammerschlag: Die Bundesregierung hat ein Aus des Asylrechts für alle Asylbewerber aus 10 Ländern angekündigt.
Ab dem 2. Februar dieses Jahres gibt es kein Asylrecht in Deutschland mehr für Staatsangehörige aus 10 Ländern. Das geht aus einer neuen Verordnung hervor, die die Regierung erlassen hat. Über 5000 Menschen aus den betroffenen Ländern haben allein im letzten Jahr in Deutschland Asyl beantragt, doch damit soll nun Schluss sein.
Ende des Asylrechts für 10 weitere Länder
Die Nachricht von der Entscheidung wurde am 23. Januar bekannt. Nun wurde die vollständige Liste der Länder bestätigt, deren Staatsangehörigen Deutschland im Rahmen des internationalen Schutzes kein Asylrecht mehr gewähren muss. Es handelt sich um folgende Länder:
Albanien
Bosnien-Herzigowina
Georgien
Ghana
Kosovo
Moldau/Republik
Montenegro
Nordmazedonien
Senegal
Serbien
Warum erhalten Menschen aus diesen Ländern in Deutschland keinen Schutz mehr?
Die Bundesregierung hat bestimmt, dass diese Länder nun als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden können. Das bedeutet, dass die politischen Bedingungen in diesen zehn Ländern als erheblich verbessert eingeschätzt werden. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erklärt, „gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt“. Es gibt ein Verfahren für mögliche Ausnahmen, wenn eine Verfolgung nachgewiesen werden kann, aber für die große Mehrheit der Menschen, die diese Länder verlassen wollen, um nach Deutschland zu kommen, gilt das Asylrecht nicht mehr.
Wie die BILD berichtet, kamen im Jahr 2025 mehr als 1600 Asylanträge aus Georgien, einem Land, das ein Kandidat für die EU ist und das von der NATO auf ihrer Website als „einer der engsten Partner der NATO“ beschrieben wird.
Verschärfung des Asylrechts: Was sich konkret ändert
Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten weiterhin eine persönliche Anhörung, aber wenn sie nicht nachweisen können, dass sie von Verfolgung bedroht sind, wird ihr Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Das Verfahren wird erheblich beschleunigt – die meisten Abschiebungen erfolgen innerhalb weniger Wochen. Eine Ablehnung hat in der Regel ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengen-Raum zur Folge.
Mit dieser Änderung und der Beschleunigung des Verfahrens hofft die Bundesregierung, nicht nur die Zahl der Asylanträge zu reduzieren, sondern auch den Verwaltungsaufwand zu verringern.