Millionen Kassenpatienten betroffen: Nächste Leistung verschwindet

Aufgrund der Sparbemühungen der Bundesregierung im Gesundheitswesen müssen sich Kassenpatienten bereits auf mehrere Änderungen in den kommenden Monaten einstellen. Nun kommt eine weitere Einschränkung hinzu: Ausgerechnet eine Leistung, die viele Menschen in den kommenden Wochen in Anspruch genommen hätten, ist verschwunden.

Der Winter steht vor der Tür und unzählige Menschen werden versuchen, sich vor der erhöhten Keimbelastung zu schützen, die diese Jahreszeit mit sich bringt: Vitamin-C-Präparate aus der Apotheke, vielleicht etwas Vitamin D, Grippeimpfung, Corona-Impfung… Wenn Letzteres jedoch auf Ihrer Liste steht, könnte Sie eine böse Überraschung erwarten.

Corona-Impfung wird zur Selbstzahlerleistung
Seit dem 8. April 2023 waren Corona-Impfungen für über 60-Jährige eine reguläre Kassenleistung. Das ist nun nicht mehr der Fall: Seit Ende Oktober ist die Corona-Auffrischungsimpfung eine Selbstzahlerleistung, die Kassenpatienten – mit wenigen Ausnahmen – mittlerweile zwischen 105 und 134 Euro für Impfstoff und Honorar kostet.

Ausnahme: Personen über 75 Jahre und Personen, die einer Gruppe mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf angehören, erhalten Corona-Impfungen weiterhin als Kassenleistung.

Corona keine ernste Gefahr mehr für die meisten
Hintergrund dieser Änderung ist, dass die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) aktualisiert und vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen wurden. Wie das RKI festgestellt hat, verfügen die meisten Erwachsenen mittlerweile durch frühere Impfungen und/oder Infektionen über eine breite Immunität gegen das Coronavirus. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Todesfälle im Zusammenhang mit Corona ist erheblich zurückgegangen. Eine Impfung zum Aufbau eines Impfschutzes wird daher für die meisten Menschen nicht mehr als notwendig erachtet.

Um zu klären, ob Sie eine Corona-Impfung benötigen – oder falls Sie sonstige Bedenken haben –, sollten Sie sich an Ihren Arzt wenden.

Kassenpatienten stehen weitere Änderungen bevor
Kassenpatienten müssen sich zudem auf mehrere weitere Änderungen einstellen, die im Rahmen der Bemühungen der Bundesregierung, Einsparungen im Gesundheitswesen zu erzielen, auf sie zukommen. Die folgenden Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft:

  • Zahnersatz: 10 % weniger Festzuschuss
  • Arzneimittel-Zuzahlung steigt auf 7,50 bis 15 Euro
  • Krankenhaus-Zuzahlung steigt auf 15 Euro pro Tag
  • Homöopathie und Anthroposophie verschwinden vollständig aus dem Leistungskatalog

Eine weitere tiefgreifende Änderung tritt ab dem 1. Januar 2028 in Kraft, wenn die kostenlose Versicherung für bestimmte Ehepartner endet.

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Oskar Herbert