

Neue Regeln kommen, die erhebliche Auswirkungen auf Ihren Geldbeutel und Ihren Führerschein haben könnten . Bereits ab Juli erwarten Autofahrer mehrere wesentliche Änderungen.
Zwar stehen derzeit das Gesundheitssparpaket und die Entwicklungen bei der Rente im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, doch es werden auch andere bedeutende Änderungen eingeführt, die Millionen von Menschen betreffen.
Scan-Fahrzeuge bald bundesweit im Einsatz
Es vergeht kein Monat, ohne dass mehr Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind. Mehr Fahrzeuge bedeuten mehr Parkchaos – vor allem in den Ballungsräumen. Und gerade hier werden Autofahrer bald mit neuen Maßnahmen konfrontiert: Es werden immer mehr Scan-Fahrzeuge eingesetzt. Dabei handelt es sich um speziell ausgestattete Autos, die die Parkberechtigungen von bis zu 1.000 Fahrzeugen pro Stunde überprüfen können. Ab Juli ermöglicht das neue Gesetz ihren Einsatz bundesweit, sodass voraussichtlich mehr Falschparker erwischt werden.
Neue Parkberechtigungen
Das Bewohnerparken wird ausgeweitet: Ab Juli werden Parkausweise nicht mehr nur an Anwohner, sondern auch an Arbeitnehmer ausgestellt, die in einem Gebiet für die Erledigung wesentlicher Aufgaben zuständig sind. Auch Pflegekräfte und Handwerker können dann ihre Fahrzeuge in Bewohnerparkbereichen abstellen.
Verjährungsfrist wird verlängert
Derzeit gilt für gewöhnliche Verkehrsverstöße eine anfängliche Verjährungsfrist von drei Monaten, sofern kein Bußgeldbescheid versandt wird. Danach kann man davon ausgehen, dass man „davongekommen“ ist. Doch damit ist nun Schluss: Ab Juli wird die Verjährungsfrist auf sechs Monate verlängert, was bedeutet, dass die Behörden mehr Zeit haben, Verstöße zu ahnden.
Neues Bußgeld von 30.000 Euro droht
Manche Menschen benötigen für ihre Arbeit einen „sauberen“ Führerschein, andere haben so viele Punkte, dass ihnen sogar der Entzug des Führerscheins droht. Es gibt verschiedene Gründe, warum sich jemand zum Punktebetrug entscheiden könnte – beispielsweise, indem er jemanden dafür bezahlt, die Punkte an seiner Stelle zu übernehmen. Wer bei einem solchen Betrug erwischt wird, muss ab Juli mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.
KBA stellt mehr Informationen digital zur Verfügung
Ab Juli können über die Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mehr Informationen zu einzelnen Fahrzeugen abgerufen werden. Anhand der Fahrgestellnummer (FIN) eines Fahrzeugs lassen sich dann folgende Angaben abrufen:
– Technische Fahrzeugdaten
– Fahrzeugbezogene Maßnahmen wie Rückrufe aufgrund von Mängeln sowie Angaben dazu, ob diese durchgeführt wurden
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Ausführlichere Informationen zu den anstehenden Neuerungen finden Sie im entsprechenden Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 142 vom 18.05.2026).