

Recycling ist etwas, das die meisten von uns tun, ohne groß darüber nachdenken zu müssen. Aber das ist nicht genug: Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen und damit kommt jetzt eine neue Pflicht, die Verbraucher dazu anregen soll, mehr denn je zu recyceln.
Recycling ist ein fester Bestandteil unseres Alltags. Aber es gibt einige Dinge, die sich einfach nicht leicht recyceln lassen – und wer möchte schon Fehler machen und am Ende mit einem Bußgeld bestraft werden? Was auch immer der Grund sein mag, Schätzungen zufolge lagern deutsche Haushalte über 300 Millionen Altgeräte, die eigentlich recycelt werden sollten. Nun hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, das den Verbrauchern dabei helfen soll.
Alte Laptops, alte Handys, kaputte Taschenlampen, E-Zigaretten … Das sind keine Dinge, die man einfach in den Restmüll werfen kann! Aber wohin damit? Einige Supermärkte wie Edeka haben Elektroschrott-Recyclingprogramme, aber obwohl sie eine tolle Idee sind (Kunden, die recyceln möchten, erhalten Einkaufsgutscheine), nehmen sie nicht alles an. Infolgedessen klappern wahrscheinlich Millionen von nicht mehr benutzten E-Zigaretten in Schubladen herum, ebenso wie Millionen von Taschenlampen, die seit Jahren nicht mehr richtig funktionieren.
Nun hat der Bundestag ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das den Umgang mit Elektroschrott grundlegend verändert. Ab sofort sind Händler, sowohl vor Ort als auch online, zur Altgeräte Rücknahme verpflichtet – und das betrifft erstmals auch Alltagsgeräte wie Handys und E-Zigaretten. Sie müssen außerdem die Rückgabestellen klar und einheitlich kennzeichnen. Für Verbraucher ergeben sich konkrete Neuerungen, die ihren Alltag nachhaltiger und den Umgang mit Technik deutlich unkomplizierter machen sollen.
Das neue Elektroschrott Gesetz reagiert auf die steigenden Mengen Müll aus Elektroaltgeräten, die in Deutschland trotz bestehender Regelungen immer wieder unfachgerecht entsorgt werden. Nach Angaben der Stiftung Elektro-Altgeräte Register wurden im Jahr 2024 nahezu 930.000 Tonnen E-Schrott gesammelt, dennoch liegt die Sammelquote weiterhin deutlich unter den Vorgaben der EU. Laut Umweltbundesamt wird nur etwa ein Drittel der Altgeräte korrekt erfasst und recycelt.
Mit dem Umweltschutz Gesetzgebung wird die Rücknahmepflicht Händler erweitert und erstmals auch die Annahme von Einweg-E-Zigaretten verpflichtend gemacht. Damit übernimmt der Handel mehr Verantwortung für die umweltfreundliche Entsorgung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Handel.
Künftig können Verbraucher ihre ausgedienten Geräte – oftmals ohne Kauf eines neuen Produkts – direkt bei Elektrohändlern, Supermärkten und sogar Online-Anbietern abgeben. Für Handy Recycling und die E-Zigaretten Entsorgung ist der Weg so einfach wie nie: Das alte Handy oder die verbrauchte E-Zigarette wird nicht mehr achtlos im Restmüll entsorgt, sondern in geeigneten Sammelboxen im Handel abgegeben.
Händler sind verpflichtet, die Abholung und Weiterleitung zur fachgerechten Elektroaltgeräte Entsorgung zu organisieren. Dabei gelten folgende Bedingungen:
Viele Verbraucher berichten in lokalen Medien und Plattformen von ihren Erfahrungen: Besonders die Abgabe von Alt-Handys und E-Zigaretten ist in größeren Supermärkten unkompliziert und kostenfrei. Der Aufwand für die korrekte Elektroaltgeräte Entsorgung ist erheblich gesunken.
| Gerätetyp | Rücknahmestellen | Bedingungen | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Handy/Smartphone | Elektronikmarkt, Supermarkt, Online-Versand | Kostenfrei, ohne Neukauf | Kein Kaufnachweis nötig |
| E-Zigarette | Tabakladen, Elektronikhändler, Großmärkte | Kostenfrei, inkl. Akkuentnahme | Einweg und Mehrweg werden angenommen |
| Haushaltsgerät (klein) | Lebensmittelmarkt, Elektronikhändler | Kostenfrei bis 25 cm Kantenlänge | Kein Kaufnachweis, Mengenbegrenzung entfällt |
| Haushaltsgerät (groß) | Fachhandel, kommunale Sammelstelle | Alt gegen neu bei Lieferung | Abholung auf Anfrage möglich |
Die Herausforderungen beim Elektronikrecycling bestehen weiterhin. Deutschland zählt mit etwa 34 Kilogramm Elektrogeräte-Müll pro Kopf zu den Spitzenreitern innerhalb der EU. Dennoch wird laut Statista nur ein Bruchteil fachgerecht entsorgt.
Die im Gesetz definierte Mindestsammelquote von 65 Prozent wird bislang nicht erreicht. Im Jahr 2023 wurden laut Umweltbundesamt knapp 681.000 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt – das entspricht weniger als einem Drittel des tatsächlichen Aufkommens. Ziel der Gesetzgebung ist es, die Nachhaltigkeit im Handel zu verankern und die Wertstoffketten zu schließen.
Wesentliche Probleme bleiben laut Experten:
Das neue Gesetz setzt Maßstäbe: Elektroaltgeräte Entsorgung wird einfacher und der Handel stärker in die Pflicht genommen. Verbraucher profitieren von unkomplizierten Sammelstellen, und Nachhaltigkeit im Handel wird Realität. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie sich das neue Gesetz auf die Sammelquoten und die Umwelt auswirkt.